Dienstag 26.01.21, 18:54 Uhr
Fraktion “Die PARTEI & STADTGESTALTER” darf bei den Ausschüssen nicht ausgeschlossen werden.

Gericht rügt Verletzung des Demokratieprinzips im Bochumer Rat


Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einer einstweiligen Anordnung  gegen den Rat der Stadt Bochum beschlossen, dass die im Dezember gewählten Ausschüsse aufgelöst und neu gewählt werden müssen. Dabei muss die Fraktion „Die Partei und Stadtgestalter“ die ihr auf Grund ihrer Anzahl zustehenden Ausschussplätze erhalten.  Absprachen, wie sie  im Dezember von CDU und GRÜNEN zu Gunsten von UWG und FDP getroffen worden waren, sind unzulässig. Wir sollten lieber zusammen an Sachthemen arbeiten und gemeinsam gegen anti-demokratische Kräfte wie die AfD kämpfen, erklärt der Fraktionsvorsitzende Volker SteudeAus dem Urteil:

„Die am 17. Dezember 2020 gebildeten Ausschüsse verstoßen gegen den Spiegelbildlichkeitsgrundsatz.

Vorliegend hat sich die FDP mit zwei Ratsmitgliedern der Grünen und die Fraktion „UWG: Freie Bürger“ mit zwei Ratsmitgliedern der CDU in der Weise abgesprochen, dass sie zusammen jeweils nur für die Wahlliste der FDP bzw. der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ gestimmt haben. So erhöhte sich die Zahl der Stimmen , die auf die Fraktionen von FDP und die  Fraktion „UWG: Freie  Bürger“ entfielen  jeweils von 3 auf 5. Entsprechend erlangten die FDP und die Fraktion „UWG: Freie Bürger“ je einen Sitz in den Ausschüssen . Die Antragstellerin hat aufgrund dessen nicht den aufgrund ihrer im Rat vertretenen Mitglieder vorgesehenen einen Sitz in den Ausschüssen erhalten.

Dies widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Das Wahlergebnis gibt nicht mehr die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum wieder, sondern beruht auf einem kollusiven Zusammenwirken einzelner Fraktionen , um das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen zu ihren Gunsten – und zu Lasten der Antragstellerin – zu verändern.“