Freitag 25.09.20, 17:57 Uhr

OVG Münster bekräftigt Sonntagsschutz


Auf der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Bochumer Rates steht am 29. 9. ein Antrag des Handelsverbandes zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen. Ver.di findet es richtig, dass die Stadtverwaltung die Ablehnung des Antrages empfiehlt und verweist auf eine aktuelle Entscheidung des OVG Münster. „Mit deutlichen Worten hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Verfahren zur Sonntagsöffnung in Bünde Kommunen und Landesregierung zur Einhaltung der Verfassung und rechtsstaatlicher Grundsätze ermahnt“: „Es entspreche nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn kommunale Verwaltungen immer neue Verordnungen in Kenntnis ihrer Verfassungswidrigkeit beschlössen und bisweilen sogar mehr oder weniger deutlich eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung, deren Ergebnis für sie absehbar ist, zu verhindern versuchten. Ebenso wenig entspreche es rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhalte, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidungen verleite und viele davon abhalte, offenkundig rechtswidrige Verordnungen von sich aus aufzuheben.“ (OVG Münster, 24.09.2020, Aktenzeichen: 4 B 1336/20.NE)

Im ver.di Bezirk Mittleres Ruhrgebiet gab es in letzter Zeit ebenfalls Bestrebungen rechtswidrige Sonntagsöffnungen mit dem Erlass der Landesregierung zu begründen. In Gladbeck, Dorsten und Recklinghausen wurden die Verordnungen nach einem Hinweis der Gewerkschaft ver.di von den Städten zurückgezogen. In Marl wurden die rechtlichen Hinweise der Gewerkschaft ver.di bewusst ignoriert und so eine Klage provoziert, die zur gerichtlichen Untersagung der Sonntagsöffnung geführt hat.
„Wir hoffen, dass sich die Kommunen in unserem Bezirk die deutlichen Worte des OVGs zu Herzen nehmen und nicht weiter versuchen rechtswidrige Verordnungen zu erlassen, um dann anschließend ver.di den schwarzen Peter zuzuschieben,“ so Daniela Arndt, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di. „Die Probleme des Einzelhandels lassen sich durch Sonntagsöffnungen nicht lösen, sie verschärfen nur den ruinösen Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten. Die Energie, die in verkaufsoffene Sonntage gesteckt wird, sollte in nachhaltige Ideen zur Stärkung der Innenstädte fließen. Dazu gehört: Mehr Tarifbindung im Handel, bezahlbarer Wohnraum, Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Stadt und tragfähige Mobilitätskonzepte.“