Sonntag 15.03.20, 14:25 Uhr

Hinweise für besonders hart von den Corona-Maßnahmen Betroffene


Norbert Hermann von Bochum-Prekär schreibt:
»„Life is What Happens To You
While You’re Busy Making Other Plans“

John Lennon, angeblich ursprünglich von Henry Miller
Am härtesten wird es die Menschen in prekären Verhältnissen treffen. (Mini-) Jobber (arme Rentner*innen) und kleine (Schein-) Selbständige werden ihre Einnahmeverluste nirgendwo ausgleichen können. Sozialbehörden wie das Jobcenter werden ihre öffentlichen Kontakte sehr einschränken. Wer neu beantragen oder Aufstockungen abrechnen muss oder durch fehlerhafte Bescheide ins Defizit gekommen ist, wird in den nächsten Wochen das gehamsterte Klopapier verkochen müssen. Auf Grund ihrer Lage verfügen sie auch häufig über eine labile Gesundheit und sind daher besonders gefährdet.

Hier sind die Grundsicherungsbehörden gefordert, ihrer ersten Pflicht nachzukommen, nämlich die Existenz der Menschen zu sichern. Unbürokratisch und kulant ist, von der Möglichkeit vorläufiger Bescheide Gebrauch zu machen, es müssen auch Mittel zur Gesundheitsförderung und Vorratshaltung bereitgestellt werden. Andererseits wäre hier auch eine Möglichkeit, Probleme der Rentenkassen und der (ambulanten) Pflege in den Griff zu kriegen und der Überbelegung in Gefängnissen und Abschiebeknästen Herr zu werden …

Infos für Beschäftigte:

DGB: Corona: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld – Was Beschäftigte wissen müssen

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Bundesagentur für Arbeit:
Corona-Virus – Aktuelle Informationen für Kundinnen und Kunden:

»Vorübergehende Schließungen von Geschäftsstellen möglich
Wegen der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland ist es möglich, dass einzelne Geschäftsstellen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter vorübergehend schließen müssen. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bisher gibt es nur vereinzelte Fälle von Schließungen. Ob eine Dienststelle in Ihrer Region betroffen ist, erfahren Sie über die örtliche Presse oder auf der Webseite der jeweiligen Dienststelle. Sie können Ihre Dienststelle finden, indem Sie Ihre Postleitzahl in die Dienststellen-Suche eingeben.

Wichtig: Die Zahlung der Geldleistungen ist gewährleistet, auch wenn eine Geschäftsstelle geschlossen ist.

Tipp: Viele Anliegen können Sie online erledigen. Informieren Sie sich über unsere eServices.

Informationen zum Kurzarbeitergeld
Informationen zum Kurzarbeitergeld bei Entgeltausfall aufgrund der Corona-Pandemie entnehmen Sie unserer News: Corona-Virus – Kurzarbeitergeld möglich.

Für Unternehmen: Bei Arbeitsausfällen durch Corona finden Sie hier: Aktuelle Informationen zu den Sonderregelungen der Bundesregierung und dem Kurzarbeitergeld.

Informationen für Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei einem Träger
In den folgenden FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus.«