Mittwoch 12.06.19, 12:50 Uhr

Job mit Verfallsdatum ?


In Bochum haben derzeit rund 22.400 Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Das sind 13,7 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in der Stadt, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben aus dem aktuellen Mikrozensus. „Es kann nicht sein, dass Unternehmer trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt weiterhin so stark auf Befristungen setzen. Die Bundesregierung muss jetzt mit ihrem Versprechen Ernst machen und Zeitverträge per Gesetz eindämmen“, fordert Gabriele Henter von der IG BAU Bochum-Dortmund.
Anders als bei einer Schwangerschaftsvertretung oder einer Probezeit gibt es nach Beobachtung der Gewerkschaft häufig keine zwingenden Gründe für eine Befristung.„Gerade Berufsanfänger werden gern mit einem Job auf Zeit abgespeist. Sie müssen sich von Stelle zu Stelle hangeln“, kritisiert Henter. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 38 Prozent aller Neueinstellungen befristet.
„Wer als Berufsstarter eine Familie gründen oder einen Kredit für die eigene Wohnung oder fürs Auto bekommen will, der braucht keine Zitterpartie, sondern einen sicheren Job, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende. Die Gebäudereinigung zähle zu den Branchen, in denen Befristungen besonders verbreitet seien. Gerade Frauen litten hier unter wackeligen Arbeitsverhältnissen. „Statt des Prinzips Heuern und Feuern braucht es eine verlässliche
Personalplanung“, so Henter weiter.
In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgeschrieben, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwa eine Elternzeitvertretung – einzudämmen. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Zeitverträge demnach künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dazu noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen. Bislang ist die
Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund prinzipiell bis zu zwei Jahre lang erlaubt. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Regel maximal dreimal verlängert werden.