Montag 25.06.18, 20:02 Uhr

Tag zu Unterstützung von Folterüberlebenden


Anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung von Folterüberlebenden am 26. Juni mahnt die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum (MFH) die Einhaltung internationaler Normen an, die die Behandlung von Folterüberlebenden als besonders schutzbedürftige Flüchtlinge garantieren »Die EU Aufnahme- und die Verfahrensrichtlinie regeln den Anspruch von Folterüberlebenden auf eine angemessene materielle und gesundheitliche Versorgung. Hierfür müsste jedoch zunächst das frühzeitige Erkennen von Folterüberlebenden sichergestellt werden, um die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe hinsichtlich Unterbringung und Rehabilitation überhaupt berücksichtigen zu können.

Leider gibt es in Deutschland bislang kein flächendeckendes System zur frühzeitigen Identifizierung von Folterüberlebenden. Folterüberlebende müssen stattdessen gegenüber den Behörden eigenständig gutachterlich belegen, dass sie gefoltert wurden. In zahlreichen Fällen wird ihre besondere Schutzbedürftigkeit von Seiten der zuständigen Behörden zudem auch noch in Frage gestellt.
Die von der Bundesregierung geplanten Ankerzentren stellen in diesem Kontext eine neue und besondere Bedrohung dar. Die Wahrscheinlichkeit der Identifizierung traumatisierter Flüchtlinge in diesen Zentren wird nahezu zwangsläufig weiter sinken. Als Folge wird sich der Gesundheitszustand dieser Menschen bei längerem Aufenthalt in den Zentren deutlich verschlechtern.
Vor diesem Hintergrund fordert die MFH Bochum:

  • Deutschland braucht im Rahmen des Asylverfahrens ein Screening, um Folterüberlebende frühzeitig zu erkennen. Gemäß EU Aufnahmerichtlinie und General Comment Nr. 3 zur Antifolterkonvention haben Folterüberlebende einen Anspruch auf rechtliche Beratung.
  • Wir fordern zudem einen Rechtsanspruch für Folterüberlebende auf Erstellung eines rechtsmedizinischen Gutachtens ihrer Folterfolgen nach dem Istanbul Protokoll, finanziert durch die zuständigen Behörden.
  • Deutschland muss sicherstellen, dass Folterüberlebende Zugang zu angemessener Behandlung undspezialisierter Rehabilitation erhalten. Psychosoziale Zentren müssen dazu nachhaltig finanziert werden. Das gesundheitliche Regelsystem ist überwiegend nicht zu einer angemessenen fachkundigen Versorgung in der Lage.
  • Es darf keine beschleunigten Asylverfahren geben. Eine adäquate und bedarfsgerechte Prüfung der Fluchtgründe sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit kann in diesem Rahmen nicht sichergestellt werden.
  • Keine Unterbringung von besonders Schutzbedürftigen wie Folterüberlebenden in Massenunterkünften
  • Keine Internierung von Folterüberlebenden im Rahmen von Ausreisegewahrsam oder Abschiebungshaft
  • Deutschland muss sicherstellen, dass Folterüberlebende nicht in Länder abgeschoben werden, aus denen sie vor Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen geflohen sind.«