Dienstag 10.04.18, 18:19 Uhr
Der Bochumer Mieterverein kritisiert die LEG als Wiederholungstäter

Warnung vor „Mietpreisgarantie“


Auch Bochumer MieterInnen der LEG haben in diesen Tagen Schreiben ihrer Wohnungsgesellschaft erhalten mit einem Angebot zu einer „Mietpreisgarantie“: Wenn sie kurzfristig einer Mieterhöhung um 10 Euro zustimmen, soll im Gegenzug die Miete zwei Jahre lang unverändert bleiben. Viel Zeit zum Überlegen lässt die LEG ihren Mietern dabei nicht. Nur bis zum 20. April wird das Angebot aufrecht erhalten, die neue Miete soll dann bereits zum 1. Mai gezahlt werden. „Das sind Wiederholungstäter“, kommentiert Sabine Mosler-Kühr, Rechtsberaterin und stellvertretende Geschäftsführerin beim Mieterverein. „Das gleiche haben sie 2012 schon einmal versucht und sich einen Kritikhagel eingefangen.“ „Immerhin“, so der Bochumer Mieterverein, „diesmal teilt die LEG den Mietern wenigstens mit, dass es sich um eine freiwillige Angelegenheit handelt, der die Mieter nicht zustimmen müssen. 2012 waren die Schreiben täuschend echt zu „normalen“ Mieterhöhungen formuliert worden.“

Weiter schreibt der Mieterverein: »Nach ersten Berechnungen des Mietervereins ist das Angebot allerdings auch diesmal nicht wirklich günstig. Bei einer Durchschnitts-Wohnung von 65 qm Größe, deren Miete nach dem Bochumer Mietspiegel gebildet ist, entsprächen 10 Euro mehr einer Mieterhöhung um 2,6 %. „Das ist durchaus im Rahmen dessen, was wir bei den letzten Mietspiegel-Aktualisierungen auch an Steigerungen erlebt haben“, stellt Mosler-Kühr fest. „Und auch bei einer normalen Mieterhöhung nach Mietspiegel liegt die Miete anschließend fest, bis zwei Jahre später der nächste Mietspiegel erscheint. Der entscheidende Unterschied ist, dass bei dem LEG-Angebot die neue Miete sofort fällig würde. Der nächste Mietspiegel erscheint in Bochum aber erst am 1. Januar 2019.“

Die Juristin rät daher allen LEG-Mietern, zunächst zu prüfen, ob bei ihrer Miete noch „Luft nach oben“ ist. Liegt die Miete spürbar unter dem Mietspiegel, kann es sinnvoll sein, das Angebot anzunehmen. Entspricht die Miete aber bereits dem, was nach Mietspiegel für die Wohnung zulässig ist oder liegt sie bereits darüber, macht man einen Fehler, wenn man auf die „Mietpreisgarantie“ eingeht.

Den aktuellen Bochumer Mietspiegel gibt es bei der Stadt, beim Mieterverein in der Brückstraße 58 und auch im Internet unter www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/mietspiegel.«