Mittwoch 31.05.17, 15:07 Uhr

Ver.di klagt gegen den nächsten verkaufsoffenen Sonntag


Da die Stadtverwaltung und der Rat bisher keine Konsequenzen aus dem ersten Urteil gegen den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Maiabendfestes gezogen haben und an der bestehenden Verordnung in Gänze festhalten, beschreitet ver.di weiterhin den Weg der gerichtlichen Überprüfung der geplanten verkaufsoffenen Sonntage. Ein entsprechender Antrag ist dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zugegangen. „Wir bedauern, dass man die Zeit nicht genutzt hat, um die bestehende Verordnung zurückzunehmen oder zumindest Nachbesserungen vorzunehmen, um die Verordnung rechtssicher zu gestalten. Man hat den Eindruck, die Mehrheit im Rat verfährt nach dem Prinzip ,Augen zu und durch´“, erklärt der für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretär Michael Sievers. Grundlage des Antrages der Gewerkschaft ver.di ist insbesondere die nach wie vor fehlende nachvollziehbare und belastbare Besucherprognose. Diese ist jedoch zwingend erforderlich, um eine Ausnahme von der grundsätzlichen Sonntagsruhe erlassen zu können.