Dienstag 23.05.17, 20:50 Uhr

„Kriminalisierung von armen
Menschen im öffentlichen Raum“


Die Bochumer CDU-Fraktion kündigt auf ihrer Webseite an, dass sie in der nächsten Sitzung des Rates die Verwaltung beauftragen will „zu prüfen, in wie weit die Einrichtung eines probeweise befristeten Konsumverbotes von Alkohol außerhalb der konzessionierten Außengastronomie für die Sommermonate 2018 möglich ist“. Die Wohnungslosenhilfe des gemeinnützigen bodo e.V. nimmt die Ankündigung mit Befremden auf. Während nach den Plänen der CDU-Fraktion unter freiem Himmel getrunken werden darf, wenn gut bezahlt wird, etwa in den Außengastronomien, auf dem Konrad-Adenauer-Platz oder bei Bochum Total, richtet sich der Vorstoß offensichtlich gegen Menschen, die sich die Preise dort nicht leisten können.
„Die 60 Millionen Euro Umsatz im Bermudadreieck werden nicht mit Kamillentee erwirtschaftet“, sagt bodo-Redaktionsleiter Bastian Pütter. „Die Vorstellung, dass dort Hunderte unter freiem Himmel trinken, während eine Straße weiter ein Wohnungsloser mit einer Geldstrafe wegen Alkoholkonsums belegt wird, ist ärgerlich.“ Die Regelung sei ganz offen sozial selektiv: „Die CDU plant einen ,Armenparagrafen‘.“
Die Argumentation der CDU, die Verunreinigungen und Ruhestörungen durch die Trinkerszene als vermeintlichen Anlass nennt, wird bei bodo nicht geteilt. „Eine Regelungslücke im Ordnungsrecht existiert nicht“, sagt Bastian Pütter. „Hinzu kommt, dass Probleme unserer Erfahrung nach in erster Linie von Menschen ausgehen, die in Kneipen und Bars zu tief ins Glas geschaut haben, und die meint die CDU explizit nicht.“
Verärgert zeigt sich bodo über die Ankündigung, Träger bestehender Angebote der Wohnungslosen- und Suchthilfe einzubinden. „Das erscheint uns wie ein Feigenblatt, das den rein ordnungsrechtlichen Charakter der Pläne verdecken soll“, sagt Bastian Pütter. „Letztlich geht es um die Kriminalisierung von armen Menschen im öffentlichen Raum.“