Donnerstag 06.04.17, 17:13 Uhr

Die Gewerkschaft ver.di klagt
gegen verkaufsoffenen Sonntag


Die Gewerkschaft ver.di geht rechtlich gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 30. April in der Bochumer Innenstadt vor.  Das kündigte ver.di-Bezirksgeschäftsführerin Gudrun Müller heute in einem Pressegespräch an. Anfang kommender Woche werde der Schriftsatz beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht, denn der Beschluss des Bochumer Rats, sechs verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr zu erlauben, sei rechtswidrig. ver.di zieht jetzt vor Gericht, um eine einstweilige Anordnung gegen diese erste Sonntagsöffnung im Jahr 2017 zu erwirken. Anschließend sei der Bochumer Rat gefordert, erneut über den umstrittenen Beschluss zu beraten. Die Gewerkschafts-Aktiven haben die Hoffnung, dass die Bochumer Politik sich nicht sechs teure und peinliche „Klatschen“ vor Gericht einholen will, sondern dass die Ratsmehrheit ihren Beschluss dann korrigiert.
Ausführlich begründete Gewerkschaftsekretär Michael Sievers die rechtlichen Grundlagen der Klage. Laut geltendem Recht darf die Stadt die Öffnung der Läden an einem Sonntag ausnahmsweise nur erlauben, wenn es einen Anlass (z.B. ein Traditionsfest) gibt, der zum Zeitpunkt der beantragten Ladenöffnungen mehr Publikum anzieht, als es die geöffneten Geschäfte tun. Genau das habe die Stadt nicht nachgewiesen. „Um eine Ladenöffnung am Sonntag zu begründen, reicht es nicht aus, dass die Stadt mitteilt, dass am Abend zuvor angeblich 50.000 Besucher in der Stadt sind“, betonte Michael Sievers. Inhaltlich betonte er, dass Sonntagsöffnungen dem Einzelhandel nicht mehr Umsatz bringen. Statt Beschäftigte durch Sonntagsöffnungen zusätzlich zu belasten, müssten die Geschäfte auf mehr Service und mehr qualifiziertes Personal setzen, um ihre Vorteile gegenüber dem Online-Handel auszuspielen.
Zuletzt hat der ver.di-Bezirk Bochum-Herne erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 19. März in Wanne erwirkt. Das Gericht entschied, dass die Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Auch dort war die Klage nötig geworden, weil der Herner Rat ebenfalls versucht hatte, sich mit einem vergleichbaren Beschluss über geltendes Recht hinweg zu setzen. In Bochum hat eine Mehrheit aus SPD, CDU und Grünen den umstrittenen Ratsbeschluss durchgesetzt. Als einzige Fraktion geschlossen dagegen gestimmt hat die Linke.