Donnerstag 15.09.16, 12:05 Uhr
Kostenlos beim Mieterverein erhältlich:

Neuer Betriebskostenspiegel


Der Bochumer Mieterverein informiert: »Mieter zahlen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten. Rechnet man dagegen alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die so genannte zweite Miete hier 3,19 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.062,40 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden.

Heizung und Warmwasser 2014
Die Heizkosten im Abrechnungsjahr 2014 lagen bei durchschnittlich 1,17 Euro/qm/Monat und sind damit im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 0,98 Euro/qm/Monat) gesunken; also ein Rückgang von 16 Prozent. Der Rückgang bei diesem Abrechnungsposten ist zum einen auf die wärmeren Wintermonate und damit auf einen reduzierten Energieverbrauch zurückzuführen. Zum anderen sank der Preis für Heizöl um knapp 8 Prozent, Fernwärme wurde um 1,3 Prozent preiswerter und der Gaspreis blieb nahezu unverändert.
Ein Preisrückgang war jedoch nicht bei allen „warmen Betriebskosten“ zu verzeichnen, so stiegen die Warmwasserkosten um 16 Prozent im Vergleich zum Abrechnungsvorjahr auf durchschnittlich 0,29 Euro/qm/Monat.

Ausblick 2015
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 dürfte für viele Mieter ebenfalls positive Nachrichten bringen. Während bundesweit bei den „kalten Betriebskosten“ keine nennenswerten Preissteigerungen aufgetreten sind, dürften die Heizkosten noch einmal gesunken sein. Hauptverantwortlich hierfür sind die um 23,1 Prozent gesunkenen Heizölpreise, die im Vergleich zu 2014 um 5,6 Prozent niedrigeren Preise für Fernwärme und die um 1,5 Prozent gesunkenen Gaspreise.

Rechtliche Relevanz
Der Betreibskostenspiegel des Mieterbundes hat keine gesetzliche Grundlage und daher auch keine Rechtsfolgen. Mieter, die mit seiner Hilfe feststellen, dass ihre Betreibskosten überdurchschnittlich hoch sind, können also keine Senkung verlangen. Er bietet aber eine gute Übersicht über durchschnittliche Betriebskosten, die für Mieter ein Hinweis sind, ob es sich lohnt, ihre Abrechnung näher unter die Lupe zu nehmen und vielleicht juristisch prüfen zu lassen.
Für Hartz-IV-Empfänger stellt der Betreibskostenspiegel eine Art „Nichtprüfgrenze“ dar. Die darin aufgelisteten kalten Betriebskosten summieren sich auf 1,92 € pro qm und Monat. Bis zu dieser Grenze erkennt das Jobcenter Betriebskosten ohne weitere Prüfung als angemessen an. Mieter mit höheren Betriebskosten müssen sich darauf einstellen, dass nach den Ursachen geforscht wird.
Den Betriebskostenspiegel gibt es kostenlos (auch für Nicht-Mitglieder) in der Geschäftsstelle des Mietervereins in der Brückstraße 58 sowie unter www.mieterverein-bochum.de zum Herunterladen