Freitag 26.08.16, 08:59 Uhr

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) will engagierte Betriebsrätin loswerden


Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Westliches Westfalen versucht weiter, eine fristlose Kündigung der stellv. Betriebsratsvorsitzenden im Rosalie-Adler-Zentrum Bochum-Dahlhausen, Sabine Kleemann, durchzusetzen. Nachdem das Arbeitsgericht Bochum die fristlose Kündigung abgelehnt hat, versucht die AWO nun, die von der Belegschaft mit großer Mehrheit gewählte Be-triebsrätin und Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson mit Hilfe des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Hamm loszuwerden. Am 30. August berät das LAG über die Beschwerde der AWO gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum. Diesmal hatte die AWO der Betriebsrätin vorgeworfen, sie habe eine neue Wohnbereichsleiterin mit Drohungen auf einer Trauerkarte gemobbt.
Schon einmal stand die Pflegefachkraft Sabine Kleemann im Fokus des öffentlichen Interesses. Sie hatte am 2013 vor dem Arbeitsgericht Bochum erfolgreich gegen eine Abmahnung geklagt, die sie u.a. wegen ihrer gegelten Fingernägel erhalten hatte. Ein paar Tage später erfolgte die zweite Abmahnung wegen ihrer modellierten Fingernägel. Gut ein Monat später kam die nächste Abmahnung wegen einer unrichtigen Reisekostenabrechnung. Der Betriebsrat sah „Anzeichen von Mobbing“ und forderte die Einrichtungsleitung auf, für Abhilfe zu sorgen. Das Arbeitsgericht Bochum urteilte, dass alle „erteilten Abmahnungen ersatzlos aus der Personalakte (….) zu entfernen sind“.  Die zuständige Gewerkschaftssekretärin bei ver.di, Agnes Westerheide erklärte, hier „drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Betriebsrätin eingeschüchtert werden soll, die gegen Missstände am Arbeitsplatz aufmuckt“.
Trotz der Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat sich die AWO geweigert, Sabine Kleemann weiter zu beschäftigen. Sie erhält ihr Gehalt, darf aber nicht arbeiten. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der AWO Westliches Westfaleen, Detlev Beyer-Peters sieht im Vorgehen der AWO nicht nur Einschüchterungsversuche einer engagierten Betriebsrätin und Vertrauensfrau der Schwerbehinderten. Die Geschäftsführung wolle damit insgesamt kritische Betriebsräte einschüchten.
Der Betriebsrats im Rosalie-Adler-Zentrum Bochum-Dahlhausen hat folgende Erklärung verfasst:
„Wir sprechen unserer Kollegin Sabine Kleemann unsere uneingeschränkte Solidarität aus. Die Belastung die Sabine seit nun einem Jahr zu ertragen hat, durch die drohende Kündigung ist enorm. Wir stehen zu 100 % hinter Ihr. Wir sind davon überzeugt, dass Sabine nichts mit der ihr vorgeworfenen Tat zu tun hat die zur Kündigung führen soll. Wir sehen uns durch den Beschluss und die sehr ausführliche und fundierte Begründung des Arbeitsgerichtes Bochum in unserer Haltung bestätigt.
Wir begrüßen die Maßnahmen unserer Gewerkschaft Verdi ausdrücklich dieses Verfahren öffentlich zu machen. Mit aller notwendigen Sachlichkeit und Neutralität, um die wir uns in diesem gesamten Verfahren stets bemüht haben, geht es dem Arbeitgeber aus unserer Sicht aber nicht darum, die Geschehnisse im betrieblichen Zusammenhang tatsächlich aufzuklären, sondern vielmehr, wie bereits in unserer Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung von Sabine vom 28.08.2015 nicht auszuschließenden Vermutung, das (Zitat): „Eine langjährige Mitarbeiterin und Betriebsrätin zu diskreditieren und zu kündigen. Mehrere Versuche in der Vergangenheit Frau Kleemann ein Fehlverhalten nachzuweisen sind bislang erfolglos gescheitert.“
Wir finden es zutiefst bedauerlích, dass der Arbeitgeber es bis heute versäumt hat mit Sabine zur Kündigungsabsicht persönlich ins Gespräch zu gehen. Vielmehr wurde Sabine selbst das Opfer anonymer Anfeindungen. Eine tatsächliche Aufklärung der Tat wird durch den Arbeitgeber nicht vorangetrieben. Vereinbarungen die einen Umgang mit solche Taten für die Zukunft verbessern könnten, will der Arbeitgeber nicht verhandeln.
Auch wenn dem Arbeitgeber das Rechtsmittel der nächsten Instanz zusteht, ist es für uns als Betriebsrat aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar warum der Arbeitgeber weiterhin beabsichtigt unsere Kollegin Sabine zu kündigen. Neue Erkenntnisse oder Begründungen hat der Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nicht vorzubringen. Wir werden auch diesen Weg gemeinsam mit und für Sabine gehen!“