Donnerstag 16.06.16, 16:22 Uhr

DGB zur Neuregelung des Mutterschutzes


Ende Juni wird der Bundesrat über die vom Bundeskabinett im Mai vorgelegte Neuregelung des Mutterschutzes beraten, im Juli soll die erste Lesung im Bundestag folgen. Dabei geht es um „eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen der Gesundheit der stillenden und schwangeren Frau mit ihrem (ungeborenen) Kind einerseits und ihrer selbstbestimmten Teilhabe an der Arbeitswelt und Ausbildung andererseits“, wie es dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist. Hierzu erklärt der DGB Ruhr-Mark: »Richtigerweise ist dieser Gesetzesentwurf im Regelungszusammenhang des Arbeitsschutzes verortet, der gesundheitliche Gefährdung von Frau und Kind, sowie Benachteiligungen verhindern soll.

Die konkrete Umsetzung dieses Grundsatzes bleibt allerdings streckenweise hinter den gesetzten Ansprüchen und gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Der geplante Mutterschutzausschuss gehört logischerweise in der Zuständigkeitsbereich für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und nicht wie geplant in das Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben. Die Ausweitung des geschützten Personenkreises ist zu begrüßen, allerdings ist die Einschränkung auf arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit Blick auf den Präventionsgedanken nicht nachzuvollziehen. Protest der Gewerkschaftsfrauen in der DGB-Region Ruhr-Mark gibt es bei der geplanten Aufweichung des Beschäftigungsverbotes bei der Nacht- und Sonntagsarbeit. Hier soll die Beschäftigung erlaubt sein, sofern sie sich ausdrücklich bereit erklärt und eine ärztliche Unbedenklichkeit attestiert wird. Anne Sandner, stellvertretende DGB Regionsgeschäftsführerin: „Diese Regelung setzt die schwangeren und stillenden Frauen ungeschützt dem betrieblichen Druck aus. Unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit besteht die Gefahr, dass der Präventionsgedanke auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit des Betriebes geopfert wird. Darüber hinaus kennt der Arzt bzw. die Ärztin weder den Arbeitsplatz, noch die Arbeitsbedingungen um eine Gefährdung beurteilen zu können. Deshalb fordern die Gewerkschaftsfrauen die Rücknahme dieser Neuregelung. Obendrein ist die schleichende Aufweichung des allgemeinen Arbeitsverbotes am Sonntag auch hier vehement zu verhindern, bzw. wieder in einen Schutz des Sonntages für alle Männer und Frauen umzuwandeln.“«