Montag 24.08.15, 18:41 Uhr
Gewerkschaftstipps zum Ausbildungsstart:

Die wichtigsten Fragen und Antworten


Der DGB Bochum schreibt: »Für die ersten Jugendlichen in Bochum hat das neue Ausbildungsjahr am 1. August angefangen, für andere beginnt es in Kürze. Gerade am Anfang stellen sich viele Fragen: Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Gibt es einen betrieblichen Ausbildungsplan? Wer regelt, wann und wo ich arbeiten muss? Muss ich wirklich Überstunden machen? Und was ist, wenn es einfach nicht passt – kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln?
Auskünfte gibt es beim DGB seit mehr als zehn Jahren kostenlos bei dr-azubi.de, dem Online-Portal der DGB-Jugend. Auszubildende können anonym Fragen stellen, die in kurzer Zeit beantwortet werden. „Alle Azubis sollten von Beginn an ihre Rechte und Pflichten kennen“, sagt Eva Kerkemeier, DGB Vorsitzende in Bochum. Und: „Auch in diesem Jahr besuchen wir wieder bundesweit Berufsschulen, um die Azubis direkt zu informieren. Als Gewerkschaftsjugend sind wir die Experten für alle Fragen rund um die Ausbildung. Wir sind Ansprechpartner für bessere Ausbildungsbedingungen“, so Kerkemeier. Die häufigsten Fragen und Antworten gibt es online auf jugend.dgb.de:
Zwölf Fragen zum Beginn der Ausbildung
Der DGB stellt die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick vor:
Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern – in der Regel den Eltern – unterschrieben werden. Betrieb und Azubi bekommen je ein Exemplar. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z.B. die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Dr. Azubi rät: Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.
Was bedeutet die Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.
Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?
Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Azubis aber einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Dr. Azubi rät: Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!
Müssen Azubis Überstunden machen?
Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen, da die Azubis im Betrieb sind, um ihren Beruf zu erlernen – und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden sollen, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle Überstunden müssen der oder dem Azubi mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?
Wie viel Urlaub Azubis im Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Azubis dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Dr. Azubi rät: Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.
Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung. In einer überbetrieblichen Ausbildung sind es 55 Prozent.
Wie reagiert man bei einer Abmahnung?
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.
Dr. Azubi rät: Den Inhalt der Abmahnungen genau prüfen und bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.
„Weitere Fragen können die Auszubildenden beim DGB oder bei den Mitgliedsgewerkschaften in Bochum stellen“, so Kerkemeier, „Auch die vielen Gewerkschaftsmitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen, sowie in Betriebs- und Personalräten, stehen den Auszubildenden gerne mit Rat und Tat engagiert zur Seite.“«