Donnerstag 26.03.15, 14:28 Uhr
Auch nach einem Verkauf:

VermieterInnen haften für Kaution


Der Bochumer Mieterverein informiert über das Thema Kautionen: »Auch in Bochum werden immer wieder Wohnungen verkauft, oft sogar mehrfach binnen weniger Jahre. Für Mieter ist dies zunächst einmal unproblematisch. Denn der bestehende Mietvertrag bleibt einschließlich aller Zusätze und Nebenabsprachen – sogar mündlichen – uneingeschränkt gültig. Hat beispielsweise der alte Vermieter die Hundehaltung gestattet, kann sie der neue auch nicht verbieten. Unsicherheit löst allerdings bei vielen Mietern die Frage nach dem Verbleib ihrer Kaution aus.
Rechtlich gesehen ist der alte Vermieter verpflichtet, sie dem neuen auszuzahlen. Und der neue muss sie – genauso wie der alte – getrennt von seinem sonstigen Vermögen konkurssicher anlegen. Einen Nachweis darüber, ob das auch tatsächlich geschehen ist, bekommen die Mieter allerdings meistens nicht. Und immer wieder werden Fälle bekannt, in denen der neue Vermieter behauptet, die Kaution nicht erhalten zu haben, obwohl der alte sie ihm ausgezahlt haben will.
Deshalb hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass dies nicht zum Problem des Mieters werden soll. Es gilt der Grundsatz: Wenn nach dem Auszug des Mieters die Kaution beim neuen Vermieter nicht zu holen sein sollte – egal, ob dieser pleite ist oder behauptet, sie nicht erhalten zu haben – kann sich der Mieter an den alten Vermieter halten, dem er die Kaution ursprünglich gezahlt hat. Von diesem Grundsatz gibt es nur eine Ausnahme: Der Mieter entlässt den alten Vermieter selbst durch schriftliche Erklärung aus dieser Haftung.
Da es immer wieder und auch gerade aktuell wieder vorkommt, dass Mietern nach Verkäufen solche Verzichtserklärungen mit der Bitte um Unterschrift vorgelegt werden, warnt der DMB-Mieterverein an der Brückstraße ausdrücklich davor, solche Erklärungen zu unterschreiben. Rechtsberaterin Sabine Mosler, die gerade erst so einen Fall bearbeitet hat: „Wohnungen werden heute teilweise mehrmals schnell hintereinander verkauft, und etliche Käufer sind hinsichtlich ihrer Seriösität gar nicht zu beurteilen. Da gibt es auch Dilettanten, die von Wohnraumbewirtschaftung keinerlei Ahnung haben und nur kurzfristig ausländisches Geld anlegen wollen. Deshalb sollten Mieter hier keine Vorteile aus der Hand geben.“«