Dienstag 16.07.13, 16:27 Uhr
Linksfraktion: Land muss Kosten übernehmen

„Inklusion gibt’s nicht zum Nulltarif „


Die Linke im Rat fordert „seit Langem die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, die die Inklusion für alle Behinderten festschreibt“. Das heißt, alle Behinderten müssen auf allen Ebenen einen gleichberechtigten Zugang haben. In NRW will nun die Landesregierung schrittweise den Rechtsanspruch behinderter Kinder auf den Besuch einer Regelschule ab dem Schuljahr 2014 / 2015 gesetzlich verankern. Damit kann dieser Schulplatz auch eingeklagt werden. Streit ist nun darüber entbrannt, wer die Kosten zu tragen hat. Die Landesregierung ist der Meinung, die Kommunen könnten dies durch Umschichtungen finanzieren. Der NRW-Städtetag sieht dies ganz anders und pocht auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips, das heißt, wer eine Aufgabe beschließt, muss für die Umsetzung auch zahlen. Diese Auffassung teilt Die Linke im Rat. Dazu erklärt Ratsmitglied und Schulpolitiker Ralf Feldmann: „Wir begrüßen jeden Schritt in Richtung zu mehr gleichberechtigter Teilhabe von Behinderten am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist aber nicht zum Nulltarif zu haben, wie es die Landesregierung jetzt behauptet.
Wenn behinderte Kinder einfach auf Regelschulen geschickt werden, ohne dass für die entsprechende personelle und räumliche Ausstattung gesorgt ist, dann ist das eindeutig kein Gewinn und unverantwortlich. Damit wird man weder Eltern noch Lehrpersonal für den Inklusionsgedanken und die Umsetzung gewinnen können. Allein die baulichen Maßnahmen werden Millionen verschlingen. Es kann und darf nicht sein, dass die Kommunen wieder einmal auf Kosten sitzen gelassen werden, die sie nicht zu verantworten haben. Schon jetzt reicht die Bochumer Schulpauschale vorne und hinten nicht, um z.B. den Ganztagsausbau oder die Modernisierung naturwissenschaftlicher Räume zu finanzieren.
Wir sagen ja zur Inklusion. Wir sagen aber auch, dass Land muss für die Finanzierung und eine gute personelle und räumliche Ausstattung sorgen. Wenn die Kommunen erst auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips klagen müssen, ist das ein Armutszeugnis für die rosarot-grüne Landesregierung.“