Dienstag 16.10.12, 15:38 Uhr

Konzerthaus-Pyrrhussieg


Der Regierungspräsident Arnsberg hat den Beschluss des Rates zum Konzerthaus nicht, wie von der Linksfraktion gefordert, beanstandet. Die KonzerthausbefürworterInnen können sich über diese Entscheidung aber nicht so richtig freuen. Die Begründung des Regierungspräsidenten unterstützt nämlich die Rechtsauffassung der Initiative, die den Bau des Konzerthaus mit einem Bürgerbegehren verhindern will. Der Regierungspräsident argumentiert, dass der Rat im Rahmen seines Ermessensspielraum gehandelt habe. Als Bezirksregierung dürfe er aber nur eingreifen, wenn der Rat gegen geltendes Recht verstoße. Er stellt deshalb fest: »Zu den von Ihnen vorgetragenen Aspekten habe ich geprüft, ob hierin ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt. 1. Soweit Sie die Nichterfüllung der Bedingungen des Ratsbeschlusses vom 09.03.2011 bemängeln, ist fraglich, ob ein einfacher Ratsbeschluss als ,,geltendes Recht“ im Sinne des § 122 GO anzusehen ist.« Das heißt, der Rat kann sich im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis über seinen eigenen Beschluss hinwegsetzen, in dem im März 2011 festgelegt worden war, dass das Konzerthaus nur gebaut werden darf, wenn bestimmte Finanzierungsvorbehalte rechtssicher ausgeräumt sind. Dr. Ralf Feldmann von der Linksfraktion hatte in seinem Schreiben an die Bezirksregierung nachgewiesen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Bezirksregierung hat aber in ihrer Argumentation recht, wenn sie feststellt, dass der Rat sich nicht an seinen eigenen Beschluss halten muss und dass die neue Entscheidung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Die Stadt vertritt nun die Rechtsauffassung, dass der Rat im März 2011 die Entscheidung für das Konzerthaus getroffen habe und inzwischen die Frist verstrichen sei, in der ein Bürgerentscheid gegen den Bau des Millionenprojektes zulässig ist. Die Initiative für den Bürgerentscheid vertritt dagegen   die Rechtsauffassung, dass erst der Ratsbeschluss im Juli diesen Jahres eine verbindliche Entscheidung für das jetzt als Musikzentrum firmierende Projekt bedeutet. Ein fristgerechtes Bürgerbegehren ist danach möglich. Die Argumentation des Regierungspräsidenten unterstützt die Auffassung der Bürgerinitiative.

Die Linksfraktion schreibt zu dem Vorgang: »Unser Ratsmitglied Ralf Feldmann hat am 17. Juli den Regierungspräsidenten Dr. Bollermann aufgefordert, den Ratsbeschluss vom 5. Juli zu beanstanden, mit dem festgestellt wurde, dass die Bedingungen zum Bau des Musikzentrums erfüllt sein sollen. In einer Stellungnahme hat Dr. Bollermann jetzt mitgeteilt, dass mit dem Ratsbeschluss ein Verstoß gegen geltendes Recht nicht bestehen würde. Die Linksfraktion hat in dieser Frage nach wie vor eine andere Rechtsauffassung und hält diese Entscheidung für falsch. Dr. Bollermann hat aber auch klar gemacht, dass es ihm nicht gestattet sei, eine inhaltliche Bewertung des Ratsbeschlusses vorzunehmen. Die Stellungnahme bedeutet deshalb auch keinen Freibrief für die Stadt Bochum. Die Linksfraktion hält nach wie vor an ihrer Kritik fest, dass die Bedingungen des Grundsatzbeschlusses vom März letzten Jahres nicht erfüllt sind. Sie befürchtet weitere Kostensteigerungen für die Stadt, insbesondere durch die damit verbundene Übernahme der Gesamtkosten der Jahrhunderthalle und weitere Risiken, wie Baukosten- und Nebenkostensteigerungen.«