Montag 04.06.12, 07:46 Uhr
Gilt der Grundsatzbeschluss zum Musikzentrum?

Ratsbeschluss soll unterlaufen werden


Der Koordinator des Bürgerbegehrens zum Musikzentrum Volker Steude listet in einer Pressemitteilung auf, in wie weit die jetzigen Planungen der Stadtverwaltung zur Beschlussfassung über das Konzerthaus auf der nächsten Ratssitzung am 28. Juni gegen den Grundsatzbeschluss des Rates vom 9. 3. 11 verstoßen: »Egal ob die Spenden der Stiftung vorliegen, die Förderbescheide oder eine Planung der Architekten, die den Kostenrahmen von 33,3 Mio. überschreitet. Kulturdezernent Townsend will trotzdem am 28.06. den Baubeschluss für das Vorhaben Musikzentrum vom Rat treffen lassen. Da ist ihm auch egal, dass dieses Vorgehen gegen den Grundsatzbeschluss des Rates vom 09.03.11 verstoßen würde.
1. Aussage Townsend: Bis zur Ratssitzung brauchen wir noch eine Förderzusage vom Land – “ mit einem gewissen Maß an Verbindlichkeit “ (RN vom 02.06.2012).
Im Ratsbeschluss heißt es ganz eindeutig, ehe ein positiver Beschluss getroffen wird, müssen die Fördergelder „ rechtssicher zur Verfügung stehen“. Also muss bevor ein Baubeschluss getroffen werden kann, ein formal rechtsverbindlicher Förderbescheid vorliegen.
Ein gewisses Maß an Verbindlichkeit reicht laut Grundsatzbeschluss nicht. Diese fordert ganz konkret und wörtlich Rechtssicherheit. An diese Vorgabe hat sich auch Townsend zu halten.
2. Aussagen Townsend: „Wir dürfen erst weiter machen, wenn klar ist, dass gebaut wird.“ Erst anschließend soll der Entwurf der Architekten Bez + Kock überarbeitet werden, denn noch liegt er über dem gesetzten Kostenrahmen (RN vom 02.06.2012).
Fakt ist, es liegt aktuell also keine Planung vor, die den gesetzten Kostenrahmen von 33,3 Mio. Euro einhält.
Im Grundsatzbeschluss heißt es, der Baubeschluss kann nur getroffen werden, wenn eine Planung vorliegt, die im vorgegebenen Kostenrahmen zu realisieren ist . Die vorliegende Planung ist laut Architekten Bez + Kock nur für 34,8 Mio. nicht aber für 33,3 Mio. zu realisieren. Die Baukosten müssen also noch mind. um immerhin 4,5% reduziert werden.
Erst muss also der vorliegende Entwurf von den Architekten überarbeitet werden, damit eine Planung vorliegt, die tatsächlich für 33,3 Mio. realisiert werden kann. Erst nachdem diese neue Planung präsentiert und sorgfältig geprüft wurde, kann der Baubeschluss getroffen werden.
Die Art und Weise in der Townsend bestehende Ratsbeschlüsse bewusst unterläuft und beabsichtigt den Rat zu bevormunden, um Entscheidungen zum eigenen Vorteil beeinflussen zu können, ist leider ein typisches Handlungsmuster der Bochumer Politik.
Zu hoffen ist, dass zumindest die Grünen sich nicht von Townsend über den Tisch ziehen lassen werden. Schon 2008 haben sie gegen den Baubeschluss gestimmt, als die SPD Sparkasse und Stadtwerke als weitere Spender aufbot, um die schon damals bestehenden Finanzierungslücke der Stiftung unkonventionell mit städtischem Geld zu schließen. Näheres.
Die gemäß Grundsatzbeschluss einzuhaltende Reihenfolge lautet: Erst müssen die Spenden und Fördergelder rechtssicher, also auch die entsprechenden Förderbescheide vorliegen und muss eine Planung, die für 33,3 Mio. Euro realisiert werden kann, von den Architekten präsentiert und vom Rat sorgfältig geprüft werden, erst danach kann ein Baubeschluss erfolgen. Nicht befugt Townsend diesen Ablauf nach eigenem Gutdünken zu ändern.
Mit seinem Verhalten hat er der Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung weiteren Schaden zugefügt.
Das im Rahmen dieses Vorhabens auffällige Gemauschel in Teilbereichen von Verwaltung und Politik verstärkt bei den Bürgern den Eindruck der Rat sei entweder nicht Willens oder nicht in der Lage eine Entscheidung im Sinne der Bürger zu treffen, stattdessen würde die zu treffende Entscheidung von anderen abwegigen Interessen geleitet.
Auch aus diesem Grund wurde das Bürgerbegehren Musikzentrum initiiert, damit die Bürger an Stelle des Rates die Entscheidung treffen, ob das Vorhaben Musikzentrum realisiert werden soll.
Diejenigen wollen die Entscheidung treffen, die am meisten von den Folgen betroffen sind.«
Weitere Informationen:
Internet http://buergerbegehren-musikzentrum.de/
Facebook http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum