Freitag 03.02.12, 15:03 Uhr

Regelwidrige Rad- und Gehwege


Der ADFC schreibt: »Die Stadt Bochum ermutigt Autofahrer zum falschen Parken auf Gehwegen. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern scheint dabei genauso bedeutungslos wie die geltende Rechtslage. Auf der Nordseite der Frauenlobstraße zwischen Gerthe und Hiltrop hat die Stadt Bochum einen Parkstreifen in einen Radweg umgewandelt. Ständig sind entlang der ganzen Straße auf dem Gehweg und dem angrenzenden Radweg in großer Zahl PKW und LKW verbotswidrig geparkt. Für den Radweg besteht Benutzungspflicht. Radfahrer und Fußgänger werden durch die falsch geparkten Fahrzeuge behindert und gefährdet.
Die Verwaltungsvorschriften zur StVO sagen klar: „Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.“ Sie dürfen auch nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.
Der ADFC Bochum hat Fotos an die Stadt Bochum geschickt und die Verwaltung aufgefordert, das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg und dem Gehweg nachhaltig zu unterbinden.
Die Antwort erfolgte schnell. Herr Bock teilte seitens des Straßenverkehrsamtes mit, „dass die Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes bei Parkverstößen einschreitet, wenn die Verstöße erheblich sind und es dadurch zu akuten Behinderungen durch Unbenutzbarkeit von Rad- oder Gehwegen kommt. Die beigefügten Fotos zeigen eine solche Situation nicht.“
Tatsächlich ist nicht allein das Parken auf Gehwegen verboten, auch der Radweg und der Gehweg selbst sind regelwidrig.
Sicherheit für den Radverkehr spielt anscheinend keine Rolle. Die geltende Rechtslage auch nicht. Weitere Fotos auf der Webseite des ADFC.