Samstag 17.12.11, 17:59 Uhr

Misstrauensbildende Maßnahme


Das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) regelt in § 12a: „(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ Solche Anhaltspunkte konnte die Polizei heute auf Nachfrage nicht nennen, als sie ihren „Dokumentationswagen“ auf den Rathausvorplatz fuhr, um die  Occupy-Demonstration zu beobachten. Es sei gar nicht gefilmt, nur geschaut worden. Die DemonstratInnen sollten doch Vertrauen zur Polizei haben, war die Stellungnahme der Einsatzleitung.