Samstag 12.03.11, 12:59 Uhr

Vorerst letzter Prozess


Das Bündnis gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen (BKA) schreibt: »Nach bald einem Jahr repressiver Aktivitäten seitens der Bochumer Polizei und Staatsanwaltschaft gegen elf TeilnehmerInnen einer gewaltfreien Blockade der „ProNRW“-Mahnwache beginnt am 15. März 2011 der vorerst letzte Gerichtsprozess. Zum Anlass des Prozesstermins ruft das neu gegründete „Bündnis gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen (BKA)“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich am Dienstag, 15. März ab 9:00 Uhr vor dem Bochumer Landgericht zu versammeln, sich zu informieren und ab 11:30 Uhr in Raum A 28 dem Prozess als ZuschauerInnen beizuwohnen.
Vor Gericht steht an diesem Tag ein jugendlicher Antifaschist, der auf der Polizeiwache Bochum-Mitte zur Durchsetzung der Abnahme seiner Fingerabdrücke schwer misshandelt wurde. „Vorgeworfen wird ihm nun, auf der Straße Landfriedensbruch begangen zu haben und später auf der Wache tätlich Widerstand geleistet zu haben“, erklärt ein Sprecher des Bündnis. „Warum?“, wirft er ein. „Weil er sich am 26.3.2010 entschlossenauf die Straße setzte, damit eine handvoll angereister Rechtsradikaler nicht ihren rassistischen Mist vor einer Bochumer Moschee abladen konnten.“, so der Sprecher weiter.
Wessen Freunde und Helferinnen die Polizeibeamten an diesem Tag waren, machten sie nach Meinung des BKA mit der Behandlung des Angeklagten allzu deutlich. Mit einem professionell angewandten Würgegriff in einer gefahrlosen Situation wurden die Grenzen des Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar überschritten. Dieser Artikel fordert den Schutz vor erniedrigender Behandlung oder Strafe. „Die Anwendung dieses Über-Griffs ist durch nichts zu rechtfertigen, schon gar nicht durch die Vorwürfe!“, kritisiert ein Sprecher des Bündnis. In den Ermittlungsakten ist ein Vermerk des verantwortlichen Beamten zu finden, indem er seine „Maßnahme“ verzerrt darstellt, um im Voraus jede strafrechtliche Relevanz auszuräumen.
Perfiderweise kam noch ein weiteres Verfahren wegen „Falscher Verdächtigung“ hinzu, weil der Betroffene noch am selben Abend diejenigen Beamten anzeigte, die ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatten. „Die Staatsanwaltschaft trägt ihr Übriges zum Täterschutz bei, indem sie die Ermittlungen gegen die Beamten einfach auf Eis legte.“, erklärt eine BKA-Sprecherin. „Nicht von ungefähr kommt auch der große zeitliche Abstand zwischen dem Tag der „Mahnwache“ im März und der Anklageerhebung im Dezember. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren verschleppt, um die Erinnerung aller Beteiligten an den brisanten
Vorgang vor fast einem Jahr zu trüben und ihre ErmittlerInnen vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.“, schlussfolgert sie.
Das Bündnis gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen hat sich Anfang diesen Jahres gegründet, um praktische Solidarität mit Betroffenen von Polizeigewalt und Strafprozessen zu üben. Im B.K.A. organisiert sind:
Antifaschistische Jugend Bochum,
[’solid]-Linksjugend Bochum,
SDAJ Bochum
und solidarische Einzelne.
Weil das Hauptaugenmerk der Staatsanwaltschaft momentan (noch) auf den Geldbeuteln der Angeklagten liegt, würde das BKA sich über eine kleine finanzielle Unterstützung freuen:
attac Bochum, Stichwort: BKA, Konto-Nr. 11234400, BLZ 43060967, GLS Bank«