Montag 20.12.10, 07:00 Uhr
Abzüge bei Heizkosten für Warmwasser waren rechtswidrig

Hartz IV: Ansprüche sichern


Viele ARGen in der Bundesrepublik, z. B. in Bochum, haben bis zum 27.02.2008 bei den Heizkostenabrechnungen 18 % für Warmwasser abgezogen. Ein solcher Abzug ist rechtswidrig, hat das Bundessozialgericht entschieden. In der Folgezeit haben die meisten ARGEn ihr Verhalten umgestellt. Wer das Geld zurück haben will, sollte noch in diesem Jahr einen Überprüfungsantrag stellen. Die Sozialberatung Ruhr dazu:

„Streitig war, ob für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 ebenfalls Nachzahlungen verlangt werden konnten. Unter dem 01.06.2010 hatte der 4. Senat (B 4 AS 78/09 R) entschieden, dass die entsprechenden Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X auch für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 gelten. Bei Vorhalt gegenüber verschiedenen ARGEn in unserem Einzugsbereich wurde immer wieder auf das anhängige Verfahren beim 14. Senat zum Az. B 14 AS 61/09 R verwiesen und deswegen sähe man sich außerstande, die Angelegenheit abschließend zu entscheiden. Das vorgenannte Verfahren ist durch Verhandlung vom 15.12.2010 beendet worden und der 14. Senat hat sich zutreffenderweise der Rechtsauffassung des 4. Senats angeschlossen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Überprüfungsanträge für die volle Dauer, nämlich vier Jahre, gestellt werden können. Die Anträge müssen allerdings sofort gestellt werden, da zu befürchten ist, dass ab dem 01.01.2011 eine Verkürzung der Überprüfungsfrist von vier auf ein Jahr erfolgt.“