Dienstag 19.10.10, 14:03 Uhr
Bund wälzt Kosten ab: Soziale Liste kritisiert Einführung des eBPA

eBPA wird teuer!


Die Soziale Liste im Rat kritisiert, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadt Bochum die Lasten und Kosten für die Einführung des neuen elektronischen Bundespersonalpersonalausweises (eBPA) zu tragen haben. In einer Mitteilung heißt es: „Da den Städten jeweils nur ein sogenanntes Änderungsterminal (ÄNTE-Box) zur Verfügung gestellt wird, kann die Stadt Bochum für längere Zeit nur im Bürgerbüro Mitte die Personalausweise ausstellen. Sowohl Wattenscheid als auch die Bürgerbüros in den anderen Bezirken sind nicht in der Lage diese Personalausweise auszustellen. Im Bürgerbüro Mitte werden sich Staus und längere Wartezeiten ergeben. Wann dieser Zustand verändert werden kann ist noch offen. „Spätestens nach einem halben Jahr ist die Notwendigkeit der weiteren zentralen Bearbeitung zu prüfen“ heißt es in einer Vorlage der Verwaltung (20101630) hierzu. Weiterhin werden die BürgerInnen mit hohen Kosten für den Ausweis belastet. Der bisherige Personalausweis war für 8,00 Euro zu erhalten, während jetzt 28,80 Euro verlangt werden (Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro). Hinzu kommen erhebliche Kosten bzw. Gebühren, wenn eine Nutzung des Ausweises im Internet erfolgen soll. Auch auf die Stadt Bochum werden die Kosten für die Ausstellung des eBPA abgewälzt, die nach bisherigen Berechnungen jährlich etwa mit 500.000 Euro den Haushalt belasten werden. Zusätzlich ergeben sich einmalige Kosten in Höhe von 250.000 Euro für die Installierung der Geräte und Arbeitsplätze sowie Personalschulung und erforderliche Sicherheitsstandards. „Die Einführung des elektronischen Personalausweises ist ein typisches Beispiel, wie der Bund neue Gesetze oder Maßnahmen beschließt und die anschließenden Kosten und Belastungen auf die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger abwälzt“, charakterisiert Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste, die Situation. Ganz nebenbei sind die Ausgaben für den Personalausweises auch ein Beispiel dafür, dass anfallende Kosten nicht bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze berücksichtigt wurden.“