Pressemitteilung der Stadt vom 8. September 2010
Mittwoch 08.09.10, 22:00 Uhr

2010 Bochum nutzt Marktchancen zum Verkauf der US-Treasuries


Letzten Mittwoch (1. September) hatte der Ältestenrat einstimmig grünes Licht gegeben; gestern abend war es dann so weit: Die US-Staatspapiere im Eigentum der Stadt Bochum konnten an der New Yorker Börse zu einem Preis von 83,4 Mio US-$ verkauft werden.

Im Rahmen des 2003 abgeschlossenen Cross-Border-Leasing-Geschäftes musste die Stadt Bochum im November 2008 – auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise – US-Staatspapiere als Sicherheit für den CBL-Investor kaufen. Nachdem das CBL-Geschäft mit dem Investor beendet wurde, blieb der größere Teil der gekauften US-Treasuries im Eigentum der Stadt und sollte entweder zu einem günstigen Zeitpunkt verkauft oder bis zum Ende der Laufzeit in jetzt noch rd. 23 Jahren gehalten werden.

In den letzten 4 Monaten erfolgte nun ein Run auf amerikanische Staatspapiere, verursacht durch die extremen Unsicherheiten über die weitere Konjunkturentwicklung insbesondere in den USA. Die fast kontinuierlichen Kursanstiege gingen in den letzten drei Wochen in Stagnation über. Begleitend kam es zu einem Wechselbad positiver und negativer Meldungen. Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, die Staatspapiere jetzt zu verkaufen.

Positive Einkaufs- und Beschäftigungszahlen in den USA führten in den letzten Tagen dazu, dass Anleger Gelder aus Staatspapieren abzogen und in Aktien investierten, so dass die Kurse wieder sanken und die Verkaufsorder zunächst nicht ausgeführt werden konnte. Erst gestern abend war es dann so weit – entsprechend groß ist die Freude, zu diesem Preis zum Zuge gekommen zu sein.

Kämmerer Dr. Manfred Busch: „Was sich vor wenigen Wochen noch niemand vorstellen konnte, ist jetzt gelungen – wir konnten die US-Treasuries zu einem sehr guten Preis verkaufen. Die schwarze Null unter dem Strich des Cross- Border-Lease ist damit schon jetzt bestätigt und weitere mögliche Risiken aus den zukünftigen Zins- und Wechselkurs-Entwicklungen sind endgültig beseitigt.“

Die Gesamtabrechnung des Cross-Border-Lease ist in der Anlage dargestellt, ebenso die Dringlichkeitsentscheidung, die nach dem einstimmigen Meinungsbild im Ältestenrat unterschrieben wurde.

Hinweis der Redaktion Rückfragen richten Sie bitte direkt an Herrn Dr. Busch unter der Mobilfunknummer …………..