Montag 16.08.10, 22:00 Uhr

Prozessmarathon wegen 60 Euro


Wie das Bundessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung festgestellt hat, muss die ARGE Bochum die Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen übernehmen, sofern der Tagesausflug Voraussetzung für eine Klassenfahrt ist. Ein Bochumer Schüler hatte geklagt, weil die ARGE die Kosten für einen Skikurs nicht übernehmen wollte, der aus Kostengründen bereits vor der Klassenfahrt in der Nähe Bochums tageweise absolviert werden sollte. Nun muss das Landessozialgericht in Essen klären, ob der angenommene „Sachzusammenhang“ zwischen den Tagesfahrten in die Skihalle und der mehrtägigen Klassenfahrt nach Südtirol tatsächlich besteht. Die ARGE Bochum inszeniert diesen Prozessmarathon für einen Betrag von nicht mehr als sechzig Euro.
In einer Stellungnahme vom 26.03.2010 hat die ARGE Bochum Aussagen in die Entscheidung hinein interpretiert, die dort nicht zu finden sind: „ … Ein einfacher sachlicher Zusammenhang reicht nicht aus. So müsste zum Beispiel auch ein krankheitsbedingtes Fehlen an einem solchen Vorbereitungskurs zum Ausschluss von der Klassenfahrt führen. .. “
Siehe auch den Kommentar vo Norbert Herrmann vom 30.3.2010: ARGE: halb gewonnen und ganz frech