Dienstag 25.05.10, 17:00 Uhr

Neuorganisation von Hartz IV in Bochum


Die Soziale Liste schreibt: »Die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 ergebenden Veränderungen bei sogenannten atypischen Bedarfslagen werden von der ARGE Bochum berücksichtigt. Anträge, die einen Mehrbedarf z. B. aus medizinischen Gründen erfordern, können bei der ARGE gestellt werden. Diese Information gab die Verwaltung der Stadt Bochum auf eine Anfrage der Sozialen Liste vom 25.02.2010. Darüber hinaus teilt die Verwaltung mit, dass in Kürze eine Ämter übergreifende Arbeitsgruppe mit den Vorbereitungen für die Neuregelung des SGB II eingesetzt wird. Durch die beschlossene Neuorganisation des SGB II und des Karlsruher Richterspruches ist dies aus Sicht der Stadt Bochum notwendig. Der bisherige „Vertrag zur Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft in Bochum“ aus dem Jahr 2004 muss noch in diesem Jahr zwischen der Stadt Bochum und der Agentur für Arbeit Bochum neu vereinbart werden. Die Soziale Liste erwartet, dass die interessierte Bochumer Öffentlichkeit sowie Sozialverbände, Beratungsstellen, Parteien und Fraktionen schnell an der Erarbeitung der Neuregelung beteiligt werden, damit die Diskussion und Beschlussfassung in den Ausschüssen, Bezirksvertretungen und dem Rat in einem akzeptablen Zeitrahmen erfolgen kann.«