Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: »Die Bau- und Verkehrsministerien des Bundes und des Landes NRW haben gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zum „feierlichen ersten Spatenstich“ für den Westkreuz-Bau in Bochum – Stahlhausen eingeladen auf den 29.04.10, 12.00 Uhr. Die Mitglieder der Bürgerinitiative können der Einladung leider nicht folgen. Sie müssen arbeiten. Die Bürgerinitiative ordnet die Wahl des Termins deshalb als Ausladung ein. Offenbar soll verhindert werden, dass durch Protest der Bürgerinitiative mit Unterstützung aus der Bochumer Bevölkerung und der oppositionellen Parteienlandschaft der öffentliche Akt zum Baubeginn wenige Wochen vor der Landtagswahl in NRW als Wahlkampffarce entlarvt wird.
Bauministerien und Bauverwaltung haben sich bei der Terminierung sicherlich an den ersten Spatenstich für den Ausbau der A 40 im Mai 2008 erinnert. Dieser bestand aus einem bloßen Umstoßen eines alten Brückengeländers durch den damaligen Landesverkehrsminister Oliver Wittke. Den feierlichen Rahmen erhielt diese Aktion dadurch, dass die Bürgerinitiative in Anwesenheit zahlreicher betroffener BürgerInnen und kritischer Kommunal-PolitikerInnen einen als Kranz ausgeschmückten alten Autoreifen an den für den Ausbau der A 40 damals zuständigen Landesminister übergab.
In Wahlkampfzeiten soll ein feierlich erweckter Anschein von Fortschritt und Wachstum offenbar nicht durch den Protest betroffener WählerInnen getrübt werden. Deshalb muss der feierliche Akt zur „besten Arbeitszeit“ mitten in der Woche stattfinden, wenn die WählerInnen gerade mit dazu beitragen, dass die für die Umsetzung der Maßnahmen der geplanten sog. Bochumer Lösung erforderlichen Steuergelder erwirtschaftet werden.
Die Bürgerinitiative ordnet diesen öffentlichen Startschuss zum Westkreuz-Bau als billige Wahlkampf-Farce ein, die aber für Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper noch teuer werden kann.
Als für die Planung zuständiger Landesverkehrsminister verspricht Lutz Lienenkämper wenige Wochen vor dem Wahltermin durch den Spatenstich feierlich, dass der begonnene Westkreuz-Bau nach der Wahl auch auf jeden Fall zu Ende geführt wird. Dies kann der Landesverkehrsminister aber nicht versprechen.
Durch Beschluss vom 06.04.2010 hat das OVG Münster nämlich das Ruhen des Verfahrens für die gegen den Westkreuz-Bau gerichteten Klagen bis zum Vorliegen der schriftlichen Begründung einer Gerichtsentscheidung zu den gegen den DüBoDo – A 44 – Weiterbau beim Bundesverwaltungsgericht eingereichten Klagen angeordnet, nachdem sowohl die Kläger als auch das beklagte Landesverkehrsministerium dieses Ruhen beantragt hatten.
Termin in Leipzig ist aber bekanntlich erst am 19.05.2010. Bis zum Vorliegen der Begründung werden noch Monate vergehen. Der Ausgang des DüBoDo-Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht hat aber Auswirkungen auf das Westkreuz-Verfahren vor dem OVG Münster. In Leipzig festgestellte Mängel im Planfeststellungsverfahren müssen auch in Münster berücksichtigt werden. Kassiert das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zum DüBoDo-Weiterbau, kann auch der
Planfeststellungsbeschluss zum Westkreuz-Bau zu Fall kommen.
Mit der Entscheidung, vor einer rechtsgültigen Hauptsacheentscheidung den „feierlichen Ersten Spatenstich“ zu setzen, laufen die Bau- und Verkehrsministerien von Bund und Land NRW und die Bauverwaltung Gefahr, feierlich ein „Millionengrab“ zu schaufeln.«