Dienstag 09.02.10, 18:00 Uhr

Wann ist ein Ticket sozial?


Der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund hat heute bei der Oberbürgermeisterin einen „Bürgerantrag“ abgegeben mit dem Inhalt: „Der Rat der Stadt Bochum fordert den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) auf, ein Sozialticket einzuführen! Das Ticket soll für alle Personen, die ein Einkommen unter der Armutsgrenze haben, garantieren, dass sie die Angebote des VRR nutzen können und nicht mehr bezahlen müssen, als im SGB II als Regelleistung für Mobilität vorgesehen ist. Die Mitglieder in den Gremien des VRR aus unserer Stadt werden aufgefordert, zum nächst möglichen Zeitpunkt entsprechende Anträge einzubringen.“ Anlass für die Aktion war die heutige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes über die unzureichenden Hartz-IV-Sätze. Das Beispiel Mobilität macht besonders deutlich, wie krass die elf Euro, die bei Hartz IV für den Nahverkehr vorgesehen sind, mit dem realen Preis für ein Monatsticket auseinanderdriften. Auch das jetzt im VRR geplante Ticket soll erheblich teurer werden, als der Regelsatz bei Hartz IV vorsieht. Michael Hermund betonte gegenüber der Presse, dass ein Sozialticket auch nur dann seinen Namen verdiene, wenn es nicht auf Kosten der Beschäftigten finanziert wird.