Auf dieser Seite stand vorgestern ein Bericht über die Verurteilung einer Studentin vor dem Bochumer Amtsgericht. Sie soll eine Pro-Israel-Demonstration nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Diese Urteil erinnert an den Justizskandal um die Kriminalisierung von Hannes Bienert. Er war vor vier Jahren verurteilt worden, weil er unangemeldet am Jahrestag der Reichspogromnacht mit vier weiteren Personen am Ort der ehemaligen Synagoge in Wattenscheid einen Kranz niedergelegt hatte. Näheres. In beiden Fällen bediente sich das Gericht eines Tricks, der nur wenigen LeserInnen bekannt sein dürfte: Das Urteil lautet beide Male auf 15 Tagessätze. Dies ist eine Grenze bis zu der eine Berufung schwierig ist. Wikipedia schreibt: “Eine Besonderheit stellt die Annahmeberufung in diesen Fällen dar: Bei Verurteilungen zu nicht mehr als Geldstrafe von fünfzehn Tagessätzen (oder bei Freispruch in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft nicht mehr als dreißig Tagessätze gefordert hatte), ist die Berufung nur zulässig, wenn sie durch das Berufungsgericht angenommen wird. Gegen die Verweigerung der Annahme hat der Berufungsführer kein eigenes Rechtsmittel.” Die Berufung von Hannes Bienert wurde ohne Begründung vom Landgericht abgewiesen.
Freitag 11.09.09, 09:00 Uhr