Das Prüfungsgremium der Ruhr-Uni, das dafür zuständig ist, die Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der Universität zu überprüfen, hat sich auf seiner gestrigen Sitzung erstmals dafür ausgesprochen, dass Studierende ihre Studiengebühren zurück erstattet bekommen. Was wie eine kleine Sensation klingt, betrifft jedoch vorerst nur einen sehr kleinen Teil der Studierenden. Die zukünftigen LateinlehrerInnen könnten damit die ersten sein, die ihre Campusmaut wegen Mängeln im Lehrbetrieb zurückgezahlt bekommen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das Rektorat wird sich auf seiner morgigen Sitzung mit der Empfehlung befassen. Das achtköpfige Prüfungsgremium ist mit vier Studierenden und VertreterInnen der HochschullehrerInnen, des Mittelbaus und von Verwaltung und Technik sowie einem „externen“ Vorsitzenden besetzt. Letzeres ist der ehemalige Dezernent und langjährige heimliche Chef der Uni Hans-Helmut Weigmann. Die Studierenden im Ausschuss haben einen ausführlichen Bericht zu dem Vorgang geschrieben:
Das Prüfungsgremium wurde mit der Einführung der Studiengebühren eingerichtet und hat die Aufgabe, die Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der Universität sicher zustellen. In Zeiten in denen Studierende für ihre Bildung tief in die Tasche greifen müssen, erwächst natürlich ein besonderer Anspruch auch hinreichend gute Rahmenbedingungen vorzufinden. Auf die Mängel in der Studienorganisation des Studiengangs Latein im Master of Education (M.Ed.) war das Prüfungsgremium vorallem durch Beschwerden von studentischer Seite aufmerksam geworden, die nach einem katastrophalen Prüfungsergebnis im Oktober 2008 laut wurden. Damals waren 7 von 8 zur Abschlussprüfung, der „Modulabschlussprüfung“ (MAP) im M.Ed. Latein, angetretenen Studierenden durchgefallen, die einzige bestandene Prüfung wurde mit einer 4,0 absolviert.
Seitdem hatten sich die VertreterInnen des Prüfungsgremiums durch zahlreiche Einzelgespräche mit Mitgliedern des Fachschaftsrates, Ehemaligen und dem Lehrstuhl, sowie m.H. der Akkreditierungsunterlagen für den Studiengang einen Überblick über die Studien- und Prüfungssituation verschafft und waren im Laufe mehrerer Sitzungen zu dem Schluss gekommen, dass vielfältige Probleme vorliegen. Strukturell und studienzeitverlängernd wirken sich dabei nach Ansicht des Prüfungsgremiums vorallem eine unangemessene Berechnung des Arbeitsaufwands (Workload) und das Fehlen eines Textkorpus für die besagte Prüfung aus. Ein Textkorpus beinhaltet die Namen und Werke der Autoren, welche Prüfungsgegenstand sein können. Somit sei den Studierenden die Möglichkeit genommen worden, sich adäquat auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. „Ein Textkorpus für diese alles entscheidende Übersetzungsklausur ist unbedingte Vorraussetzung für die Studierenden, sich mit den in Frage kommenden Autoren auseinandersetzen zu können. Um einen Text richtig und dem Anspruch der Dozierenden im Fach Latein gemäß übersetzen zu können, muss ich wissen in welchen historischen, sozialen und politischen Kontext der Autor einzuordnen ist. Wer sich mit Latein mal im Ansatz beschäftigt hat, weiß wie gravierend die semantischen Unterschiede sein können.“, so Thea Fuß, Vertreterin der Studierenden im Prüfungsgremium. Fehle dieser, sei die Prüfung ein reines Glücksspiel, welches allerdings darüber entscheide, ob die Person nach dem dritten gescheiterten Versuch ihr gesamtes Masterstudium an den Nagel hängen könne. „Der psychische Druck bis hin zu Existenzängsten, der sich bei den Studierenden aufgebaut hat, war dementsprechend massiv und führte u.a. nicht selten zum Herauszögern der (Wiederholungs-)Prüfung um mehrere Semester, wenn nicht gar zum Studienabbruch“, führt Benjamin Czwikla, ebenfalls studentischer Vertreter, weiter aus.
Dieser Missstand war bereits im Januar 2008 durch die Akkreditierungsagentur AQAS angemerkt worden, doch erst das öffentliche Interesse führte wohl dazu, dass das Seminar für Klassische Philologie handelte und im April 2009 einen Textkorpus erstellte. Dass es solange dauerte, bis diese Mängel öffentlich wurden, liegt sicher auch an der gewaltigen psychischen Belastung, denen die Studis in dem relativ kleinen Studiengang ausgesetzt waren. „Viele hatten schlichtweg Angst sich öffentlich über die Missstände zu äußern, um nicht ihren Abschluss und ihre Zukunft auf Spiel zusetzen.“ erläutert eine Studentin des Master-Studiengangs.
Die zusätzliche finanzielle Belastung, die den betroffenen Studierenden dabei unnötig bei 500 EUR (seit 2 Semestern 480EUR) Studiengebühren pro Semester entstanden ist, ist der Punkt, den die Empfehlung ans Rektorat konkret aufgreift. Indem sie dann die Möglichkeit haben sollen, einen Antrag auf Gebührenrückerstattung für die Anzahl der nicht selbstverschuldeten zusätzlichen Studiensemester zu stellen, bekommen die Betroffenen die Möglichkeit zu einer zumindest finanziellen Entschädigung. Befreiungsberechtigt sollen auf Empfehlung des Prüfungsgremiums hin diejenigen Studierenden des Master of Education-Studiengangs sein, die in den Semestern seit Einführung der allgemeinen Studiengebühren im Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 08/09 im mindestens 6. Fachsemester waren und eigentlich hätten zum Abschluss des Masters kommen sollen, aber an der Hürde der Abschlussprüfung gescheitert sind oder den Studiengang gewechselt haben. Die Erstattung muss von den Betroffenen persönlich beantragt werden und soll für die dadurch „verlorenen“ Semester geltend gemacht werden können.
Die Gewährleistung der Studierbarkeit ihrer Studiengänge, sprich der Möglichkeit das Studium in Regelstudienzeit zum Abschluss bringen zu können, liegt in der Verantwortung der Universität und ihrer Fachbereiche. In diesem Zusammenhang wird die Empfehlung des Prüfungsgremiums Thema auf der Rektoratsbesprechung am Donnerstag sein und das Prüfungsgremium geht davon aus, dass das Rektorat diese bestätigen wird.
Das Prüfungsgremium wird sich jedoch auch weiterhin mit den bereits angelaufenen und noch ausstehenden Verbesserungsmaßnahmen im M.Ed. Latein beschäftigen. Begrüßt werden die Erstellung des Textkorpus, sowie die Einrichtung eines Repetitoriums in der Zeit vor den Nachschreibeklausuren. Eine Anpassung des Workloads für einzelne Seminare und Übungen beispielsweise ist jedoch noch vorzunehmen.