Die Soziale Liste Bochum schreibt in einer Pressemitteilung, dass ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Videoüberwachung des Unterrichtes beim „Institut für Berufliche Bildung KG, Gisela Vogel“ ein lebhaftes öffentliches Interesse hervorgerufen hat. Aus weiteren Informationen, die die Soziale Liste erhalten habe, gehe hervor, dass sich einige TeilnehmerInnen geweigert hätten, die Persönlichkeitseinschränkungen beim Institut Vogel zu akzeptieren. In einigen Fällen soll die ARGE auch schon Anhörungsbögen für Sanktionen ausgegeben haben. Außerdem wird berichtet, dass zwei bis drei Mitarbeiter der ARGE ständig im Institut Vogel im Einsatz seien. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass von der Videoüberwachung auch Arbeitnehmerrechte berührt seien, denn Lehrpersonen und Honorarkräfte seien ebenfalls betroffen.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Sozialen Liste: »Außerdem soll die ARGE ihre Mitarbeiter vor den Flugblattaktionen der Sozialen Liste gewarnt haben. Immerhin hat die ARGE aber alle anderen Bildungseinrichten, mit denen sie zusammenarbeitet, befragt, ob auch diese mit dem Mittel der Videoüberwachung arbeiten.
Auch die Datenschutzbeauftragen des Bundes und des Landes NRW haben sich bei der Sozialen Liste gemeldet. Aus dem Schreiben der Landesbeauftragten für den Datenschutz geht hervor, dass diese den Fall aufgegriffen hat und das Institut Vogel um Auskünfte bzw. eine Stellungnahme gebeten hat. In dem Schreiben wird „vorsorglich“ auf die rechtliche Grundlage von Videoüberwachungen hingewiesen. Auch der Hinweis, „schwerwiegende Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes können im Übrigen auch strafrechtliche Relevanz haben sowie zivilrechtliche Abwehr- und/oder Schadenersatzansprüche nach den §§ 1004, 823 BGB begründen“, ist in dem Schreiben enthalten.
Unabhängig von einer juristischen Beurteilung fordert die Soziale Liste auch eine politische und moralisch/ethische Bewertung der Vorgänge im Institut Vogel. Aus Sicht der Sozialen Liste handelt es sich bei der Videoüberwachung von Schulungsräumen um eine skandalöse, menschenverachtende Maßnahme, die Lehrende und Lernende gleichermaßen trifft. Außerdem wird der Versuch unternommen, Hartz-IV-Empfänger, eine ohnehin schon gesellschaftlich stigmatisierte Gruppe, unter Generalverdacht zu stellen. Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste, sieht nach wie vor auch die Stadt und die ARGE in der Pflicht, das Institut Vogel vor die Alternative zu stellen: Stopp der Videoüberwachung oder Beendigung der Zusammenarbeit und Rückzug aller TeilnehmerInnen.
Vor diesem Hintergrund hat Gleising in der Sitzung des Hauptausschusses am 20. Mai eine weitere Anfrage gestellt:
Videoüberwachung in Computerräumen des Bildungsinstituts Vogel
Der Sozialen Liste ist bekannt geworden, dass die ARGE alle Bildungseinrichtungen mit denen sie zusammenarbeitet befragt hat, ob auch bei diesen eine Videoüberwachung stattfindet.
Die Soziale Liste fragt an:
- Ist der Verwaltung das Ergebnis der Befragung bekannt oder kann sie es erfragen und dem Ausschuss mitteilen?
- Ist der Verwaltung der weitere Umgang mit dem Institut Vogel durch die ARGE bekannt? Gibt es aus der Videoüberwachung irgendwelche Konsequenzen für die ARGE.
- Wie beurteilt die Verwaltung die Videoüberwachung bei Vogel?«