Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: „Mit Urteil vom 11.02.09 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 40 in Wattenscheid abgewiesen und die Revision gegen dieses Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht zugelassen. Zwei Kläger, Anwohner der Buschstr. und der Wibbeltstr. in Wattenscheid, haben am 6.4.09 durch Rechtsanwalt Robbers aus Bielefeld Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim BVerwG einlegen lassen. Die Beschwerde muss nun innerhalb eines Monats begründet werden. Die Revision kann zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das Urteil von der Entscheidung eines obersten Gerichts abweicht oder ein Verfahrensmangel vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo wird innerhalb der noch verbleibenden Frist gemeinsam mit den Klägern, zugleich Mitglieder der Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität an der A 40, und Rechtsanwalt Robbers u.a. prüfen, inwieweit in der Weigerung des OVG, weitere Gutachten – insbesondere zur Schadstoffbelastung – einzuholen, ein erheblicher Verfahrensmangel zu sehen ist, weil die Richter ihre eigene Sachkenntnis überschätzt und damit auf unzureichender Grundlage entschieden haben, obwohl sich weitere Ermittlungen aufdrängen mussten.
Hierbei wird die besondere Situation im Bereich der A 40 in Wattenscheid zu berücksichtigen sein. Aus dieser ergibt sich nach Ansicht der Bürgerinitiative gerade, dass eine Verwirklichung des A 40-Ausbaus die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhaltung in einer mit der Verkehrsfunktion des Autobahnvorhabens zu vereinbarenden Weise zu sichern.
Dienstag 14.04.09, 18:00 Uhr
A 40-Kläger rufen Bundesverwaltungsgericht an