Mittwoch 25.02.09, 17:30 Uhr

„ARGE provoziert unsinnige kostenträchtige Auseinandersetzungen“


Zu der gestern veröffentlichten Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichtes gegen die Bochumer ARGE, die eine Hartz-IV-Empfängerin zwingen wollte, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten (siehe Meldung), erklärt Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: »Wir fragen uns, warum es dazu überhaupt einer gerichtlichen Auseinandersetzung bedurfte. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Hartz IV-Gesetz sagen eindeutig, eine Arbeitsaufnahme sei nicht zumutbar, „wenn die Entlohnung gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt“. Allerdings ist bekannt, dass bei Teilen der ARGE die Hinweise der BA wenig gelten. Selbst zur Einhaltung der Gesetze müssen sie durch Gerichtsurteile gezwungen werden, sei es beim leidigen Thema „Heizkosten“, beim Freibetrag für kleine Versicherungen, bei der zugelassen Wohnfläche, wenn Betroffene mit Anderen in einer Wohngemeinschaft leben, bei der Zahlungseinstellung vor Genehmigung von Kinderzuschlag und Wohngeld, bei der Zuweisung von 1-Euro-Jobs … Die Liste unsinniger provozierter kostenträchtiger Auseinandersetzungen ist lang.« Die Entscheidung des Sozialgerichtes im Wortlaut.