Mittwoch 18.02.09, 11:00 Uhr

Kommunalwahl findet nicht im Juni statt


Der Versuch von CDU und FDP in NRW, die Kommunalwahl mit der Europawahl im Juni zusammenzulegen, ist gescheitert. Der Landesverfassungsgerichtshof schreibt in einer Pressemitteilung: „Als gemeinsame Verfassungsüberzeugung lasse sich den geltenden Verfassungsbestimmungen sowie der Verfassungswirklichkeit das demokratische Grunderfordernis entnehmen, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürften. Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist.“  Am 21. Oktober 2009 beginnt die nächste Kommunalwahlperiode. Die Europawahl findet am 7. Juni statt.  Am 27. September ist Bundestagswahl. Wenn CDU und FDP halbwegs bei ihrer Argumentation (Aufwertung und Effektivität von Wahlen) bleiben wollen, müssen sie nun Kommunal- und Bundestagswahl zusammenlegen. Insbesondere die FDP befürchtet aber, dass ihr eine hohe Wahlbeteiligung schadet.