Dienstag 06.05.08, 12:00 Uhr

ARGE-Sanktionen nach bundesweitem Ranking?


Norbert Hermann von der unabhängigen Sozialberatung schreibt: »Probleme rund um Hartz IV erleben wir in Wellen: waren es anfangs noch die Bedarfsberechnungen überhaupt, dann die Anrechnung von Zusatzeinkommen, kamen bald die „1-Euro-Jobs“und die Eingliederungsvereinbarungen, die „unehelichen Verhältnisse“, dann Wohnungskosten, Heizungskosten, schlussendlich sind wir nun bei den Sanktionen (Strafkürzungen bis auf null = Verhungern) angelangt. Schienen uns diese Wechsel eine Weile undurchschaubar und überraschend, lernten wir in der Folge, dass dem i. d. R. eine Fachtagung mit anschließender Einrichtung eine besonderen Stelle vorausging. Die dann allerdings zum Glück wegen Über- und Fehlbelastung bald zusammenbrach.
Neu für uns ist, dass manche dieser wilden Aktivitäten auch auf so genannten “Zielvereinbarungen“ beruhen: Vorgabe einer pauschalen Kürzung der gesamten Leistungen (bei ständig steigender Zahl der Betroffenen), insbesondere Kürzungen der Wohnungskosten, und Vorgabe der Anzahl verteilter Sanktionen. Diese Vorgehensweise beruht u.a. darauf, dass im bundesweiten Ranking die Leistung der Verwaltung ja irgendwie gemessen werden können muss. Trotz einer auf niedrigem Niveau langsam steigenden Zahl der (sozialversicherungspflichtig?) Beschäftigten wächst die Zahl der Hartz IV – Abhängigen stetig (März 2005 – April 2008: Eine Million weniger ALG I, mehr als 1 Million mehr Bedürftige im SGB II!). Da ist also keine Leistung zu sehen (u. a. mangels Arbeitsplätzen), also mussten sie sich etwas anderes Zählbares einfallen lassen. Warum nicht die Anzahl der verteilten Sanktionen erhöhen? Ob und was davon auch in Bochum umgesetzt wird, können wir nur erahnen.