Meldung auf der Webseite von ver.di NRW vom 20.11.2007
Freitag 04.01.08, 18:00 Uhr

Sittenwidrige Löhne beim Textildiscounter KIK


(ree-) „Kleidung clever kaufen“ und „Der Preis stimmt“ sind Werbeslogans, mit denen der Textildiscounter KIK bundesweit wirbt. Davon, dass der Lohn stimmt, können Beschäftigte nur träumen. Sie erhalten Hungerlöhne von 4,25 Euro bis 5,25 Euro in der Stunde.
Henrike Greven, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirk Oberhausen/Mülheim: „Vor einiger Zeit wandte sich eine KIK-Beschäftigte an uns, mit der Bitte, ihr Gehalt zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung: Ganze 5,20 Euro Stundenlohn. Das ist Lohnwucher und sittenwidrig.“ Es blieb nicht bei einem Einzelfall. Zwischenzeitlich haben sich sieben KIK-Kolleginnen gemeldet, die ebenfalls mit Hungerlöhnen abgespeist werden. Sittenwidrige Löhne liegen immer dann vor, so die Rechtssprechung, wenn die ortsüblich Tarifvergütung um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Tariflohn einer ausgelernten Verkäuferin beläuft sich in Nordrhein-Westfalen auf 12,30 Euro. Nach Abzug eines Drittel müsste er mindestens 8,21 Euro betragen. Damit nicht genug. Bei der weiteren Prüfung stellte sich heraus, dass es bei den KIK-Aushilfen scheinbar der Normalzustand ist, dass sie den gesetzlichen Urlaub von vier Wochen nicht erhalten. Sie werden lediglich unbezahlt von der Arbeit freigestellt.

Kein Weihnachtsgeld, kein Urlaub

KIK beschäftigt nach eigenen Angaben rund 18.000 Menschen, davon 9.000 so genannte Packerinnen als geringfügig Beschäftigte. Da das Unternehmen nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, muss es geltende Tarifverträge nicht anwenden, unterliegt aber natürlich den Gesetzen. In den Unternehmensgrundsätzen heißt es hierzu: „… müssen die Löhne und Gehälter den jeweiligen Gesetzen und dem allgemeinen Prinzip fairen und ehrlichen Handels entsprechen. Mindestbestimmungen sind ausnahmslos einzuhalten.“ Die Realität ist eine andere. Nicht nur bei der Vergütung sieht es anders aus. So wird den Beschäftigten in der Regel keine Kopie des Arbeitsvertrages ausgehändigt. Es erfolgt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nur die tatsächlich anwesenden Stunden werden vom Unternehmen vergütet.

Spitze des Eisberges

Henrike Greven: „Wir gehen davon aus, das wir hier nur auf die Spitze eines Eisberges gestoßen sind. Immer mehr Kolleginnen werden bei uns vorstellig und haben den Mut, gemeinsam mit ver.di für ihr Recht zu streiten“. In Einzelfällen geht es für die Beschäftigten um Nachzahlungen von bis zu 10.000 Euro.
ver.di hat Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt und die Ansprüche der Beschäftigten beim Unternehmen geltend gemacht.