Normalerweise haben Auszubildende (Azubis) und SchülerInnen keinen Anspruch auf ALG II. Aber es gibt nach § 7 Abs. 6 SGB II sechs Ausnahmefälle, in denen der Bezug von ALG II möglich ist. Näheres als PDF-Datei.
Dienstag 18.09.07, 11:00 Uhr
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