Mittwoch 01.08.07, 08:30 Uhr

Schulgottesdienst: Schwänzen grundgesetzlich abgesichert


Auf einem Seminar der Bochumer JungdemokratInnen/Junge Linken (JD/JL) zum Thema Staat und Kirche wurde kurz vor den Schulsommerferien deutlich, dass Schulleitungen und LehrerInnen an mehreren Bochumer Schulen eine erhebliche kleinkriminelle Energie aufbringen, um die Religionsfreiheit von SchülerInnen einzuschränken. Das Recht von religionsmündigen SchülerInnen (d. h. ab 14 Jahren), sich jederzeit formlos, ohne Begründung und ohne Genehmigung der Eltern vom Religionsunterricht abzumelden, wird an allen Schulen der SeminarteilnehmerInnen eingeschränkt. SchülerInnen werden z. T. zum Schulleiter zitiert und genötigt, ihre Entscheidung zu begründen oder es wird eine Bestätigung der Eltern angefordert oder es wird behauptet, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht im laufenden Schulhalbjahr nicht möglich sei. Ähnlich rechtswidrig werden SchülerInnen an vielen Bochumer Schulen gezwungen, am Schulgottesdienst teilzunehmen. Der aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Grundsatz garantiert im Grundgesetz: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“
Ein internationaler Vergleich auf dem Seminar der JD/JL ergab: In aufgeklärteren freiheitlicheren Gesellschaften ist es undenkbar, dass Gottesdienste in staatlichen Einrichtungen wie Schulen überhaupt stattfinden.