Die Fachschaft Theaterwissenschaft schreibt: »Die seit Wochen schwelende Auseinandersetzung des Fachschaftsrates Theaterwissenschaft (FR TW) mit der Ruhr-Universität Bochum (RUB) um gelöschte Befreiungen gewählter studentischer VertreterInnen wird nun vor Gericht ausgetragen. Nachdem Kanzler Gerhard Möller jegliche Kompromissvorschläge seitens des FR TW ausgeschlagen hatte (siehe Meldung vom 04.05.2007), sehen die VertreterInnen des Fachschaftsrates nach eingehender Beratung keine andere Möglichkeit, als ihre rechtmäßigen Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Eine entsprechende Klageschrift wird derzeit von der Rechtsvertretung des FR TW vorbereitet. „Wir bedauern, dass es zu diesem Schritt kommen musste. Aber leider hat die RUB jeglichen Lösungsansatz, den wir im Interesse einer außergerichtlichen Einigung vorgeschlagen haben, rigoros abgeschmettert. Diese willkürliche Beschneidung unserer Rechte können und wollen wir nicht weiter dulden.“, so Kathrin Ebmeier vom FR TW. Seit Beginn des Gebührenstreits versucht die RUB-Verwaltung, den Studierenden gegenüber Drohkulissen zu errichten und sie so zur Zahlung der Gebühren zu zwingen.
Universität droht mit Zwangsexmatrikulation
So verschickt die Universität seit gestrigem Donnerstag offensichtlich rückdatierte Mahnbescheide, in denen sie die Zwangsexmatrikulation derjenigen Studierenden ankündigt, deren angeblich ausstehende Studiengebühren samt Mahngebühr nicht bis kommenden Donnerstag auf dem Konto der RUB liegen. In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 11.04.2007 hatte Kanzler Möller noch jede Form von Zwangsexmatrikulation ausgeschlossen. „Die RUB hat damit ein weiteres Mal ihre öffentlich propagierten Zusagen gebrochen. Nicht nur, dass man uns jetzt doch mit der Exmatrikulation droht, die RUB setzt auch noch eine unverschämt kurze Zahlungsfrist, zumal Pfingstmontag ein Feiertag ist und sich Banktransaktionen dadurch erheblich verzögern.“, so Ebmeier weiter. Hinzu kommt, dass die RUB die fristgerecht eingereichten Widersprüche gegen die Löschung der Mitgliederbefreiungen und dem ersten Gebührenbescheid bis zum heutigen Tag nicht bearbeitet hat. Insbesondere der erste Widerspruch hätte verwaltungsrechtlich aufschiebende Wirkung haben müssen. Das bedeutet, dass die Mitglieder des FR TW bis zur Klärung der Angelegenheit für das Sommersemester zurückgemeldet sein sollten. Die RUB begeht damit einen weiteren eklatanten Verfahrensfehler. Gregor Runge, Mitglied im FR TW: „Was die Universität hier tut, ist und bleibt Rechtsbruch. Die Verwaltung und das Justitiariat müssen sich dessen doch bewusst sein. Trotzdem bleiben sie bei ihrer Taktik, uns mit unrechtmäßigen Mitteln einzuschüchtern und daran zu hindern, am demokratischen Dialog an der Universität zu partizipieren. Wir wollen unser Recht und wir werden es einfordern. Die seit Wochen andauernden Provokationen der Verwaltung und des Kanzlers müssen endlich ein Ende haben.“«