Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklären Eckhard Stratmann-Mertens und Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: »Die Bau- und Verkehrsminister des Bundes und des Landes NRW haben gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zum „feierlichen Ersten Spatenstich“ für den 6 – streifigen Ausbau der A 40 in Bochum – Wattenscheid auf den 16.05.07, 15.30 Uhr an der Hohensteinbrücke in Bochum-Wattenscheid eingeladen.
Gegen diesen Ausbau sind zurzeit noch Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Zwar hat das Gericht mit Beschluss vom 28.12.06 den Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt. Über die Klage selbst hat das Gericht bis heute aber nicht entschieden. Die bisherige Entscheidung des Gerichts erging lediglich aufgrund einer vorläufigen und „summarischen Prüfung“. So verweist das Gericht u.a. zu den umfassenden Einwänden gegen eine absehbare Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub lediglich mit wenigen Zeilen auf Maßnahmen der nachfolgenden Luftreinhaltung.
Eine eingehende Prüfung der Klage und insbesondere auch der Feinstaub-Problematik ist dem noch ausstehenden „Hauptsacheverfahren“ vorbehalten. Dessen Ausgang ist offen. Wird mit dem Ausbau schon vor einer rechtsgültigen Hauptsacheentscheidung begonnen, handelt der Vorhabenträger auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Mit der Entscheidung, vor einer rechtsgültigen Hauptsacheentscheidung den feierlichen „Ersten Spatenstich“ zu setzen, läuft die Bauverwaltung Gefahr, feierlich ein „Millionengrab“ zu schaufeln.
Freitag 11.05.07, 14:30 Uhr
Bürgerinitiative gegen die DüBoDo: