Donnerstag 29.03.07, 17:00 Uhr

Fachschaftsrat wirft dem Pressesprecher der Ruhr-Uni vor zu lügen


Der Fachschaftsrat Theaterwissenschaft (FR-TW) wehrt sich vehement gegen Aussagen des Pressesprechers der Ruhr-Uni, Joseph König, in der gestrigen Ausgabe der „Ruhr-Nachrichten“, in denen er rechtmäßig gewählten studentischen VertreterInnen Betrugsabsichten unterstellt: »Vor dem Hintergrund, dass 134 Studierende der Theaterwissenschaft rechtmäßig in den Fachschaftsrat des theaterwissenschaftlichen Instituts gewählt worden sind, behauptet König entgegen jeden besseren Wissens, dass dies allein zu dem Zweck geschehen sei, möglichst vielen Studierenden eine Befreiung von den seit diesem Semester fälligen Studiengebühren zu ermöglichen. Weiter spricht König von 200 Befreiungsanträgen, die von Mitgliedern des FR-TW gestellt worden seien. Dies sei seiner Auffassung nach beinahe die komplette Studierendenschaft der Theaterwissenschaft. In Verkennung objektiver Fakten ist diese Behauptung eine bloße Lüge Königs, da die Gesamtzahl der Studierenden des Instituts weit über 400 beträgt und auch von 200 Befreiungsanträgen bei 134 FR-TW Mitgliedern schon rein rechnerisch nicht gesprochen werden kann, zudem noch längst nicht alle FachschaftsratvertreterInnen überhaupt einen Befreiungsantrag gestellt haben.
Die Aufstockung des FR-TW geschieht im Zuge der Verwirklichung vielfältiger Ideen der Studierendenschaft. So haben sich innerhalb des Fachschaftsrats diverse Arbeitsgremien gegründet, die sich unter anderem mit dem Aufbau überregionaler studentischer Netze, der Einrichtung einer studentischen Theaterzeitung, der Planung von Seminaren zum Austausch mit den vielen ausländischen GaststudentInnen am Institut für Theaterwissenschaft und dem Ausbau studentischer Betreuungsangebote befassen. „Ich bin froh, an der Gestaltung meines Studiums aktiv mitwirken zu können und meine eigenen Ideen verwirklichen zu können.“ so eine neu gewählte Vertreterin, „Diese Mitwirkung ist freiwillig und zeitaufwendig. Insofern erscheint mir auch eine Befreiung von Studiengebühren im Sinne der „Beitragssatzung“ dieser Universität für legitim.“In ihrer im September letzten Jahres verabschiedeten „Beitragssatzung“ spricht die Verwaltung der RUB in keinem Satz von einer zu erfolgenden Einschränkung der Anzahl zu befreiender Studierender in studentischen Gremien. Der Vorschlag, der FR-TW solle seine Mitgliedszahl auf „vielleicht 20 Mitglieder“ begrenzen, steht somit in keinem Verhältnis zu verabschiedeten Beschlüssen und kann nur als willkürlich bezeichnet werden.
Der FR-TW fordert die Verwaltung der RUB unbedingt auf, sich an ihre eigene „Beitragssatzung“ zu halten und die Versuche der Repression gegenüber studentischer Selbstverwaltung einzustellen.
„Die Einhaltung demokratischer Grundstrukturen ist Voraussetzung für einen vernünftigen und konstruktiven Hochschulbetrieb. Wir können nur hoffen, dass sich die Verwaltung der RUB einem gleichberechtigten Dialog nicht verschließt.“, so ein Studierender der Theaterwissenschaft.«