Donnerstag 23.11.06, 16:52 Uhr

Soziale Liste zweifelt am sozialpolitischen Sachverstand der Leiterin der ARGE


Die Soziale Liste schreibt: »Der von Frau Schomburg in nebulöser Weise vorgetragene mündliche Bericht in der Sitzung des Sozialausschusses am 22. 11. 2006 brachte für die Soziale Liste Bochum keine Klarheit in die umstrittene Praxis der Heizkostenregelung für ALG II- Empfänger. Im Gegenteil: Solange die ARGE die verschickten anderslautenden Briefe nicht zurückzieht und korrigiert, widerspricht die Soziale Liste Bochum energisch der Feststellung von Susanne Schomburg, Geschäftsführerin der ARGE Bochum, ihre Behörde würde keine Pauschalierung bei den Heizkosten vornehmen oder anstreben.
Zur nächsten Ratssitzung wird die Soziale Liste deshalb erneut eine Anfrage stellen. Die Leiterin der ARGE Bochum neigt offensichtlich zu einer juristischen Auseinandersetzung. Dabei wäre mehr sozialpolitischer Sachverstand hier angebracht, der der gelernten Juristin offenbar fehlt.«
Weiter schreibt die Soziale Liste: »Die Soziale Liste Bochum wendet sich auch gegen pauschale Vorwürfe von Frau Schomburg, die Betroffenen würden nicht verantwortungsbewusst heizen („Tag und Nacht 23 Grad“). Auch die Titulierung der Betroffenen, die oftmals ohne eigenes Verschulden in Notlagen gekommen sind, als „sozial schwach“ ist seitens einer gutversorgten Spitzenbeamtin nicht hinnehmbar. „Mehr mitmenschliches Denken und Engagement ist hier sicherlich angebracht“, äußert sich Jürgen Bargmann, Vorsitzender der Sozialen Liste Bochum nach der Ausschusssitzung.
Wir dokumentieren hier nochmals den Text des standardisierten Briefes der ARGE, wie er z. Z. an ALG II Empfänger verschickt wird:
In einem zentralbeheizten Mehrfamilienhaus sind die Heizungskosten als „angemessen“ anzusehen, die dem wohnflächenbezogenen durchschnittlichen Verbrauch aller an dieser Zentralheizungsanlage angeschlossenen Verbraucher entsprechen.
Dies bedeutet, dass bei der Beurteilung, ob im angemessenen Umfang Heizkosten verbraucht wurden, der Einzelverbrauch in Relation zum Gesamtverbrauch gesetzt werden muss.
Nach Durchsicht der von Ihnen vorgelegten Heizkostenabrechnung ergeben sich für den letzten Abrechnungszeitraum folgende durchschnittliche Heizkosten:
Folgt Rechnung: Gesamt-Heizkosten eines Jahres geteilt durch die Gesamtwohnfläche aller Mieter, ergibt „durchschnittliche Heizkosten pro qm Wohnfläche“
Es ergeben sich somit „angemessene“ jährliche Heizkosten für ihre Wohnung in nachstehender Höhe:
Folgt Rechnung: „durchschnittliche Heizkosten pro qm mal qm beheizte Wohnfläche Ihrer die Wohnung.
Nach diesem dargestellten Schema wird nach Ablauf der auf den oben genannten Abrechnungszeitraum folgenden Heizperiode ermittelt, welche Heizkosten für diesen Abrechnungszeitraum als „angemessen“ zu bezeichnen sind.
Folgt Belehrung zum wirtschaftlichen Heizverhalten und Hinweis auf „einschlägige Literatur“ und die Verbraucherzentrale.
Sollten zukünftig bei einer Jahresabrechnung Nachforderungsbeträge entstehen, die aus einem über die ermittelten „angemessenen“ Heizkosten hinausgehenden Verbrauch resultieren, werde ich diese nicht mehr übernehmen.«