Pressemitteilung des allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an der Ruhr Universität Bochum vom 23.10.06
Montag 23.10.06, 15:18 Uhr

Fatale Auswirkungen der Studiengebühren in NRW


Zum ersten Mal konnten die Universitäten und Fachhochschulen in NRW zum Wintersemester 2006/2007 Studiengebühren erheben. Viele machen davon bereits jetzt Gebrauch, und so gut wie alle übrigen Hochschulen werden spätestens zum Sommersemester den maximalen Betrag von 500 Euro pro Semester fordern. Die fatalen Konsequenzen zeigen sich schon wenige Wochen nach dem Ende der Einschreibungsfristen zum Wintersemester.

Schulden schrecken ab

Die Studierenden entscheiden sich deutlich für die (noch) kostenfreien Universitäten und damit auch gegen die Schuldenfalle. Die Ruhr Universität Bochum etwa, die erst zum kommenden Sommersemester Gebühren erheben wird, verzeichnet einen Einschreibungszuwachs von rund 15 Prozent. Der allgemeine Trend sieht jedoch anders aus: Die Hochschulen in NRW verbuchen im Vergleich zum Vorjahr rund 3500 Einschreibungen weniger, das sind etwa 5 Prozent. Selbst NRW-Innovationsminister Pinkwart räumt ein, dass dies mit der Gebührenerhebung zusammenhänge. Ein Gebührenpflichtiges Studium ist für Viele kaum finanzierbar. Stefanie Konetzka, Vorsitzende des allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Ruhr Uni, erklärt: „lediglich 10 Prozent der Gebührenpflichtigen nehmen zur Zeit einen Kredit auf. Viele scheinen auf ein Studium ganz verzichten zu müssen.“
Welche Auswirkungen die Studiengebühren, und der damit einhergehende Einschreibungsrückgang, auf den ohnehin schon angespannten Ausbildungsmarkt haben werden, ist noch nicht abzusehen.

Finanzierungslücken weiten sich aus

Doch nicht nur Studiengebühren belasten die Geldbeutel der Studierenden. Ab 2007 wird das Kindergeld zwei Jahre weniger gezahlt. Das belastet vor allem Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums. Aber auch andere Reformen belasten Studierende übermäßig. Das am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossene „Elterngeld“ benachteiligt vor allem Studierende mit Kind. Sie stehen gegenüber dem bisherigen Erziehungsgeld weitaus schlechter da. Bis zu 24 Monate konnten Eltern für die Erziehung ihrer Kinder bisher finanzielle Unterstützung erwarten. Nach dem neuen Gesetz ist dies nur noch 12 Monate möglich (plus zwei zusätzlicher Monate für die Betreuung durch den Vater des Kindes). Studierende erhalten dabei in der Regel den Sockelbetrag von 300 Euro. Bisher konnten 450 Euro Erziehungsgeld bezogen werden. Konetzka: „Das erschwert die Vereinbarkeit von Studium und Kind enorm.“

Umdenken gefordert

Die Studierendenschaften in ganz Deutschland fordern die Landes- und Bundesregierung(en) daher heute dazu auf, den Sozialabbau zu stoppen und eine angemessene Finanzierung des Bildungssystems sicherzustellen: „JedeR sollte die Möglichkeit bekommen entsprechend seiner Fähigkeiten ein Studium aufnehmen zu können“ kritisiert Konetzka. Leider läuft der Trend eher in die entgegen gesetzte Richtung: „mehr als jemals zuvor entscheidet der Geldbeutel der Eltern über den Bildungsweg“, so Konetzka weiter.