Donnerstag 27.03.03, 23:00 Uhr

Cross-Border-GegnerInnen gehen vor Gericht


„Die zweite BürgerInnenversammlung der Cross-Border-GegnerInnen bittet die Vertretungsberechtigten des BürgerInnenbegehrens, Klage gegen die Nichtdurchführung des BürgerInnenentscheids durch die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einzuleiten.“ Dies war heute Abend Konsens unter allen Anwesenden, als entschieden wurde, wie mit der Weigerung der Stadt umgegangen werden soll, den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerentscheid nun durchzuführen. Nachdem ausführlich alle denkbaren juristischen Konsequenzen erörtert waren, gab es keine Zweifel, dass fast jeder Ausgang des Verfahrens ein Gewinn für die UnterzeichnerInnen des BürgerInnenbegehrens ist. Eine Wattenscheider Anwaltskanzlei wurde mit der Prozessführung beauftragt. Da die gesetzliche Formulierung recht eindeutig festschreibt, dass nach einem erfolgreichen BürgerInnenbegehren der Rat das Anliegen übernehmen kann oder ansonsten zwingend ein BürgerInnenentscheid zu folgen hat, wird es für unwahrscheinlich gehalten, dass die Gerichte es akzeptieren, dass eine Verwaltung einfach eine solche gesetzliche Bestimmung unterlaufen kann, indem sie ohne Zeitnot Fakten schafft, die dem Anliegen des BürgerInnenbegehrens entgegenstehen. Aber selbst im allerschlimmsten Fall, dass nämlich die Justiz dieses Verwaltungshandeln der Stadt durchgehen lässt, kann die Klage noch zu einem Erfolg werden. Sehr wahrscheinlich wird die Stadt dann den Vertrag vorlegen müssen. Erstmals würden Cross-Border-GegnerInnen damit einen solchen Vertrag vollständig zu sehen bekommen. Und: Gerichtssprache ist Deutsch. Der Vertrag läge sogar übersetzt vor. Stadtverwaltung und Ratsmitglieder könnten dann z.B. auch erfahren, was sie beschlossen bzw. unterzeichnet haben.