Sonntag 16.03.03, 11:00 Uhr

Cross-Border-Losing


In der Auseinandersetzung um den Cross-Border-Deal der Stadt Bochum mit dem Kanal-Netz haben JuristInnen auf eine ganz interessante Perspektive hingewiesen: Wenn die Stadt Bochum sich tatsächlich weigert, den gesetzlich nun vorgeschriebenen BürgerInnenentscheid durchzuführen, kommt es zu einer Gerichtsentscheidung. In diesem Zusammenhang kann dann die Stadt gezwungen werden, die/den VertragspartnerIn und den Vertrag bekannt zu geben, den bisher nicht einmal die Ratsmitglieder der Stadt Bochum kennen. Die Sache bleibt spannend. Die Tatsache, dass die Ankündigung, der Vertrag müsse spätestens am 10. März unterzeichnet werden, gelogen war, hat alle KritikerInnen bestätigt. Die Kämmerin hat viel Zeit gehabt, weiter zu verhandeln. Wer will da noch glauben, dass nicht auch noch ein paar Wochen Zeit für einen BürgerInnenentscheid gewesen wäre.