Presseerklärung von Mieterverein und attac Bochum vom 6.3.2003
Donnerstag 06.03.03, 16:00 Uhr
Bürgerbegehren gegen Cross-Border-Leasing:

Ratssitzung am Sonntag


Der Bochumer Stadtrat wird auf einer Sondersitzung am Sonntag, den 9. März, um 18 Uhr über das geplante Cross-Border-Leasing Geschäft mit dem Kanalnetz der Stadt entscheiden. Bis dahin soll die Verwaltung die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens eingereichten 15.280 Unterschriften geprüft haben. Hintergrund der großen Eile: Am 10. März soll Stadtkämmerin Ottilie Scholz den Vertrag in den USA unterschreiben. Der Investor wolle sich, so sagte Scholz auf der regulären Ratssitzung am 27. Februar, nicht länger hinhalten lassen. Inzwischen gibt es Indizien dafür, dass sich der hohe Aufwand (zusätzliches Personal, Nacht- und Wochenendschichten bei der Stadtverwaltung), zu dem sich OB Ernst-Otto-Stüber unter dem Druck der Politiker überreden ließ, als Verschwendung von Steuergeld entpuppen könnte. Denn nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sind SPD und Grüne, die im Bochumer Stadtrat die Mehrheit stellen, entschlossen, das Geschäft auch bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens durchzuziehen. SPD-Geschäftsführer Axel Flügge und Grünen-Geschäftsführer Theo Brackmann gaben gegenüber der SZ (NRW-Ausgabe von heute) an, ihre Fraktionen würden am Sonntag erneut für das Geschäft stimmen. Brackmann wird zusätzlich mit der Aussage zitiert, „wenn den Kritikern das Vorgehen nicht passe, könnten sie einen Bürgerentscheid anstreben „mit einem Millionenrisiko für die Stadt““. Auch die CDU habe Zustimmung signalisiert. Dazu stellt Aichard Hoffmann, Sprecher des Mietervereins Bochum, der das Bürgerbegehren unterstützt hat, fest: „Offensichtlich spricht Herr Brackmann in Unkenntnis der Rechtslage. Nicht die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben den Schwarzen Peter und müssen entscheiden, ob sie einen Bürgerentscheid anstreben oder nicht. Der Rat selbst muss den Bürgerentscheid einleiten, wenn er ein Bürgerbegehren als zulässig und erfolgreich einstuft, ihm aber nicht folgt. So steht es eindeutig in § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens. Die Entscheidung über das Millionenrisiko liegt also nicht bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens, sondern beim Stadtrat.“ Anders als ein Bürgerbegehren, bei dem die Initiatoren drei Monate Zeit haben, die erforderliche Anzahl an Unterschriften zu sammeln (in Bochum: 11.989), ist der Bürgerentscheid eine Urabstimmung an einem bestimmten Stichtag. Dabei muss eine Mehrheit für den vorgelegten Abstimmungstext sein und außerdem ein Quorum von 20 % der Wahlberechtigte erreicht werden; in Bochum wären das knapp 60.000. Dazu werden – wie bei einer Kommunalwahl – zwischen 10 und 18 Uhr die Wahllokale geöffnet. Allerdings schreibt die städtische Satzung keine Wahlbenachrichtigungen und keine Briefwahl vor. Die entsprechende Passage in der Gemeindeordnung des Landes NRW lautet wörtlich: „Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt der Bürgerentscheid.“ Der Bürgerentscheid ist also zwingend, wenn der Rat sich – wozu er berechtigt ist – über das Bürgerbegehren hinwegsetzt. Richtig ist auch, dass das Bürgerbegehren, auch wenn sein Erfolg amtlich festgestellt ist, keine aufschiebende Wirkung hat. Erst bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid wäre der angefochtene Ratsbeschluss aufgehoben. Rechtlich ist die Kämmerin also nicht gehindert, den Vertrag am 10. März zu unterschreiben. Für Ralf Bindel von attac-Bochum steht aber ohnehin fest, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens das CBL-Geschäft nicht juristisch, sondern politisch verhindern wollen: „Unabhängig davon, was man über Cross-Border-Leasing denkt, geht es jetzt auch um das Demokratieverständnis des Bochumer Rates. Es wäre eine krasse Missachtung des Bürgerwillens, wenn der Vertrag unterschrieben würde, bevor der Bürgerentscheid Klarheit gebracht hat. Da würde dann nicht nur über Kanal-Leasing, sondern über Demokratie in Bochum abgestimmt. Wir fordern alle Demokraten auf, am Sonntag zur Ratssitzung zu kommen und sich das Schauspiel anzusehen.“ Bei einer Unterschrift unter den CBL-Vertrag vor dem Bürgerentscheid entstünde eine bundesweit einmalige Situation: Hebt der Entscheid den Ratsbeschluss vom 21. November 2002 auf, müsste der gerade erst unterschriebene Vertrag wieder gekündigt werden. Dann wäre eine Vertragsstrafe in Höhe des gesamten Transaktions-Volumens fällig – 450 Mio. €. Darauf hatte F.D.P.-Ratsherr Forth auf der letzten Ratssitzung hingewiesen. Beim bisher einzigen CBL-Bürgerentscheid im bayrischen Kulmbach war der Vertrag noch nicht unterschrieben. Bisher sind die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens nicht zu der Ratssitzung am Sonntag eingeladen worden. Dort haben sie nach der Gemeindeordnung Rederecht. Sie werden aber da sein und ihr Rederecht in jedem Falle einfordern.