Mittwoch 08.11.17, 16:09 Uhr

Lohn-Prellerei bei Mindestlöhnen


In Bochum bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Dortmund in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 80 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlicher Mindestlöhne ein. Im Gastgewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zwölf Mal fündig.
Für Yvonne Sachtje von der NGG Ruhrgebiet steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den Mindestlohn halten.“ Auch im NRW-Gastgewerbe, wo eine tarifliche Untergrenze von 9,25 Euro pro Stunde gilt, gebe es weiterhin zahlungsunwillige Arbeitgeber.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen in Bochum, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont die Gewerkschafterin. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Sachtje weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Sachtje: „Nur wenn für die Beschäftigten die Arbeitszeiten genau erfasst werden, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“