Dienstag 21.04.15, 12:08 Uhr

Der Umgang mit syrischen Flüchtlingen


Am Freitag, den 24. April um 18 Uhr lädt der Flüchtlingsrat NRW in seine Geschäftsstelle in der Wittener Str. 201 zu einer Informationsveranstaltung ein zum Thema „Der Umgang mit den Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge“: »NRW hat am 26.09.2013 eine Landesaufnahmeanordnung für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch ihre hier lebenden Verwandten erlassen. Das Interesse an dem Landesaufnahmeverfahren teilnehmen zu wollen, konnten syrische und staatenlose Flüchtlinge, bzw. deren Gastgeber, bis zum 28. Februar 2014 bekunden. Bis zum Schließen der eigens eingerichteten Hotline beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ist das Interesse für die Aufnahme von insgesamt 31.500 Personen bekundet worden. Davon sind bislang ein gutes Drittel geprüft.
Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme der Flüchtlinge durch die hier lebenden Verwandten ist die Übernahme der Kosten für den Unterhalt und die Unterkunft der einreisewilligen Personen, durch die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung im Sinne der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Auch dritte Personen (natürliche und juristische) können die Erklärung abgeben, vorausgesetzt, sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
Das Eingehen einer Verpflichtungserklärung bedeutet eine hohe finanzielle Belastung, daher stellten viele Syrerinnen und Syrer einen Asylantrag. Doch ist dies wirklich eine Möglichkeit, um die aus der Verpflichtungserklärung resultierenden Kosten nicht mehr tragen zu müssen? Die Bundesregierung vertritt hier eine andere Auffassung. Die rechtliche Streitfrage und die Vor- und Nachteile der Asylantragsstellung wird die Rechtsanwältin Judith Herbe aus Paderborn in ihrem Vortrag am 24. April aufzeigen. Anschließend wird es die Möglichkeit geben, sich über das Thema auszutauschen.
Bitte melden Sie sich bis zum 23.04.2015 bei uns in der Geschäftsstelle unter initiativen@frnrw.de zu dem Vortrag an.«