Freitag 13.02.15, 13:12 Uhr

ver.di droht mit Arbeitskampf im
Sozial- und Erziehungsdienst


In einer Pressemitteilung macht ver.di darauf aufmerksam, dass die Gewerkschaft die Eingruppierungsvorschriften für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 31.12.2014 gegenüber den kommunalen Arbeitgebern (VKA) gekündigt hat und schreibt: » Am 18.12.2014 hat die ver.di-Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung beschlossen. Am 25.02.2015 findet der erste, am 23.03.2015 der zweite Verhandlungstermin mit den Arbeitgebervertretern statt, ein dritter Termin wird z.Z. abgestimmt. Mit der Aufwertungskampagne will ver.di den hohen Stellenwert, den der Sozial- und Erziehungsdienst für unsere moderne Gesellschaft hat, deutlich machen. In der Tarifauseinandersetzung will ver.di dafür sorgen, dass die Eingruppierung und damit die Bezahlung der Beschäftigten in diesen Tätigkeitsfeldern der großen Bedeutung und den hohen Anforderungen ihrer Arbeit gerecht wird.
Am gestrigen Abend folgten etwa 50 Beschäftigte und Elternvertreter aus Bochumer städtischen Einrichtungen wie Kitas, Jungendfreizeithäusern, dem städtischen Familienzentrum sowie dem Jugendamt einer Einladung der Gewerkschaft in das ver.di-Haus nach Bochum, um über die Situation in den betroffenen Berufen und Einrichtungen zu diskutieren. Als Referentin konnte Sabine Uhlenkott, Gewerkschaftssekretärin aus dem ver.di-Landesbezirk NRW, den Beschäftigten eine Perspektive aufzeigen. „Wir stellen uns hinter die berechtigten Forderungen der Beschäftigten. Die schwierige und so wichtige Arbeit in den Sozial- und Erziehungsdiensten muss dringend die notwendige gesellschaftliche Anerkennung finden und eine deutliche Aufwertung erfahren.“
Dem pflichtete Martin Biewald, Vorsitzender der Bochumer Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe bei ver.di bei: „Wir müssen dringend etwas für die Menschen tun, die tagtäglich unser soziales System aufrecht erhalten und diese schweren und höchst verantwortungsvollen Jobs ausüben. Diese Menschen sind massiv unterbewertet. Das ist ungerecht und muss dringend geändert werden. Es ist heute klar geworden, dass die Beschäftigten im äußersten Falle auch bereit wären, in den Arbeitskampf zu ziehen. Wir hoffen, dass dieses nicht nötig wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendjemand auf der Arbeitgeberseite noch einmal eine solche Streikwelle provozieren möchte, wie es 2009 der Fall war. Wir würden es vorziehen, wenn unsere guten Argumente gehört würden. Das würde allen Beteiligten viel unnötige Reiberei ersparen.“
Biewald weist damit auf die zehnwöchigen Streiks der Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten hin, an denen sich 2009 über 50.000 Beschäftigte bundesweit beteiligt hatten. Von der Tarifrunde betroffen sind zunächst alle Arbeitgeber, die dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) angehören. Darüber hinaus auch freie und kirchliche Träger, die den TVöD durch Haustarifvertrag oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwenden. Voraussetzung: die Eingruppierungsregelungen nach dem TVöD finden Anwendung, entweder durch Mitgliedschaft des Arbeitgebers im kommunalen Arbeitgeberverband oder durch eine Anwendungsvereinbarung (Haustarifvertrag oder Arbeitsvertrag).«