Mittwoch 02.07.14, 20:40 Uhr
Fragen Sie Dr. Azubi vom DGB

Hilfe beim Ausbildungsstart


Am ersten August beginnt für viele Jugendliche in Bochum die Berufsausbildung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät den neuen Azubis, sich frühzeitig mit den Rechten und Pflichten auseinanderzusetzen, die für die Berufsausbildung gelten. „Es gibt klare Regeln, an die sich das ausbildende Unternehmen halten muss“, erklärt Eva Kerkemeier vom DGB in Bochum. „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern und dafür sorgen, dass die Lehrjahre keine Frustjahre werden.“
Auszubildende müssen zum Beispiel nicht jede Tätigkeit ausführen, die ihr Vorgesetzter ihnen aufträgt. „Die Tätigkeiten müssen laut Berufsbildungsgesetz dem Ausbildungszweck dienen“, so Kerkemeier. „Private Besorgungen für den Chef und tagelanges Putzen oder Aufräumen sind damit genauso tabu wie Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen für Kollegen.“
Um die Auszubildenden über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, bietet der DGB den Service „Dr. Azubi“ an: »Unter www.dr-azubi.de finden Jugendliche alles, was sie beim Start in die Ausbildung wissen müssen: Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten? Müssen Azubis Überstunden machen? Wann kann ich meinen Urlaub nehmen? Wie verhalte ich mich bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Eine besonders effektive Unterstützung bietet die Online-Beratung, die zusätzlich angeboten wird. Ratsuchende können anonym und unbürokratisch individuelle Fragen an Dr. Azubi richten und bekommen innerhalb von 24 Stunden eine kompetente persönliche Antwort. Der Service findet bei den Auszubildenden einen hohen Anklang. Allein die Online-Beratung wurde im vergangenen Jahr von über 5.000 jungen Frauen und Männern genutzt.«