Samstag 02.02.13, 09:33 Uhr
Sevim Dagdelen protestiert gegen Asyl- und Flüchtlingsgesetzgebung

Abschotten und Abschieben


Die Bochumer Bundestagsabgeordnete Der Linken Sevim Dagdelen besucht am kommenden Mittwoch, den 6. Februar, SchülerInnen der Klasse 9a der Hauptschule an der Fahrendeller Straße. Auf Einladung der Schule wird Sevim Dagdelen sich mit den Jugendlichen über die Flüchtlingspolitik in Deutschland unterhalten. In der Klasse lernen 18 Jugendliche aus zehn Ländern zusammen. Darunter sind drei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. „Durch die restriktive Asyl- und Flüchtlingsgesetzgebung unserer Regierung werden Flüchtlingskinder ihrer Zukunft beraubt“, erklärt Sevin Dagdelen anlässlich des geplanten Besuchs. Es sei eine Schande, dass die deutsche Politik vor allem daran orientiert sei, Flüchtlingskinder schnellstmöglich loszuwerden, so Dagdelen.
Sie fordert: „Flüchtlingskinder müssen vorbehaltlos anerkannt werden und Kinderrechte müssen für alle Kinder umfassend gelten. Das Kindeswohl muss als Grundprinzip und Leitmotiv der Konvention in allen Kinderflüchtlinge betreffenden Regelungen verankert werden. Das muss für das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und die Sozialgesetzgebung gelten. Alle Kinder müssen gleich behandelt werden. Bei Flüchtlingskindern muss das Wohl der Kinder Vorrang haben.“
Außerdem erklärte Sevim Dagdelen in einer Pressemitteilung gestern anlässlich eines Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern: „Die Bundesregierung will binationalen Ehen mit weiteren Gesetzesverschärfungen das Leben zusätzlich erschweren. Die Erhöhung der Anforderungen an nachzuweisende Deutschkenntnisse im Aufenthaltsrecht ist pure Schikane und eine inakzeptable Politik der Entrechtung. Laut Referentenentwurf soll es für mit Deutschen verheirateten Ehegatten aus Drittstaaten künftig nicht mehr ausreichen, ‚sich auf einfache Art in deutscher Sprache‘ verständigen zu können, um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten. Waren bisher Deutschkenntnisse des Niveaus A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ausreichend, muss dann das Niveau B1 nachgewiesen werden. An Universitäten wird dieses Sprachniveau bei Abiturienten erst nach mindestens sieben Jahren Fremdsprachenunterricht in der Schule vorausgesetzt. Liegen keine ausreichenden Deutschkenntnisse vor, soll ‚deutschverheirateten Drittstaatsangehörigen‘ zukünftig der unbefristete Aufenthaltstitel verwehrt werden. Diese erhebliche Verschärfung ist skandalös und pure Schikane!
Auf türkische Staatsangehörige, die bedeutendste Migrantengruppe in Deutschland, wird die Neuregelung ohnehin nicht anwendbar sein. Denn dies wäre ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot im EWG-Türkei-Assoziationsrecht. Dieses sieht vor, dass aufenthaltsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf türkische Staatsangehörige nicht verschlechtert werden dürfen.
Binationale Ehen und Familienzusammenführung in Deutschland sind der Bundesregierung offenkundig ein Dorn im Auge. Mit den europarechtswidrigen und diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug tritt sie die Rechte der Betroffenen mit Füßen und greift in den durch das Grundgesetz garantierten Schutz von Ehe und Familie ein. Die Linke lehnt es ab, Sprachanforderungen als Ausgrenzungs- und Druckmittel zu instrumentalisieren. Sie fordert deshalb, von der geplanten Verschärfung abzusehen und darüber hinaus, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen. Die Liebe zweier Menschen darf nicht durch staatliche Deutschtests behindert werden.“